Justizskandale.de

>Vor dem Gesetz sind alle ungleich<

Ende eines Anwalts: Abmahn-King von Gravenreuth tot

22.02.10 (Unbestimmt)

Über einen Suizid und einen Suizidenten sollte man nicht spotten. Günter Freiherr von Gravenreuth freilich waren Feinde zeitlebens wichtiger als Freunde. Feinde nämlich machte er sich viele und Freunde wenig – vor allem nicht im Internet.
Dass sich dort das Mitgefühl für den Selbstmörder in engsten Grenzen hält, wird ihm bewusst gewesen sein – auch gestern nacht, als er sich in München – Schwabing das Leben nahm.
Der 61-Jährige erschoss sich, als das alarmierte Sondereinsatzkommando der Polizei in seine Wohnung eindrang.
Gravenreuth hatte seinen Suizid in mehreren eMails angekündigt. Auch Steffen Wernery, einer der Gründer des Chaos Computer Club, hatte von ihm eine Abschiedsmail erhalten.

>Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache, der Verdacht auf Krebs – letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes, sind laut seinen letzten Worten die Hintergründe< [so Wernery gegenüber Golem.de]

Bei der “nicht ausgestandenen Strafsache” handelte sich um eine 14-monatige Gefängnisstrafe, die der Anwalt in wenigen Tagen antreten sollte. Wikipedia schreibt darüber:

>Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten.
Die taz erstatte daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt und er versuchte sich mit „mangelnder Rechtskenntnis“ und dem „Chaos in seinem Büro“ zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass „die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt“ werden müsse. Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.
Gravenreuth legte Berufung ein.
Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein. Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein. [...]
Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen. Das Kammergericht wertet die strafbare Handlung von Gravenreuths als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen. Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte.<

Sascha Borowski erinnert in der Augsburger Allgemeinen an die Anfänge eines “der schillerndsten und umstrittensten Anwälte Deutschlands”:

>Freiherr von Gravenreuth, 1948 als Günter Werner Dörr geboren, machte sich vor allem als Abmahn-Anwalt in der Internetszene einen Namen. Bekannt wurde der Jurist bereits 1992 durch die sogenannten “Tanja-Briefe”: Damals schrieb er als Mädchen getarnt (“Tanja Nolte-Berndel”) Menschen an, die in Computerzeitungen inseriert hatten und bat sie um den Tausch von Computerprogrammen. Wenn die Briefempfänger darauf eingingen, mahnte er sie wegen Urheberrechtsverstößen ab.<

Man darf spekulieren, ob auf jeden Juristen, der so endet, 100 andere kommen, die durch Leute solchen Schlages in die Verzweiflung und nicht selten auch in den Suizid getrieben werden.

Erst vor zwei Wochen hatte sich im Odenwald ein 38 Jahre alter Mann aus Erbach mit einem Sprung vom Himbächlviadukt das Leben genommen.
Die Gründe konnten vielfältig sein. Dass in diesem Fall juristische Konflikte eine Rolle spielten, ist aber nicht ganz unwahrscheinlich.
Schlagzeilen machte im letzten Jahr auch der Suizid von Christian Schäffer. Vorausgegangen waren der Verzweiflungstat zweifelsfrei juristische Auseinandersetzungen.

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Regensburger Legende vom Terminator: Wie Staatsanwaltschaft und Polizei den Tod von Tennessee Eisenberg “erklären”

21.12.09 (Unbestimmt)

Räumlichkeiten, in denen Staatsanwälte wirken, müssten das Herz jedes Anthroposophen höher schlagen lassen: Es wird dort nämlich gern so gelogen, dass sich die Balken biegen.
Heute ist es die Staatsanwaltschaft Regensburg, die eine bemerkenswerte Geschichte als wahr verkaufen will.
Zu beantworten war von ihr, warum 8 Polizisten den 24 Jahre alten Studenten Tennessee Eisenberg nicht anders als mit 12 Schüssen (tödlich) zu stoppen wussten.
Der bis dahin als friedlich und freundlich geltende Musikstudent soll am 30. April 2009 in Regensburg zunächst seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht haben und danach die herbeigerufenen Polizisten.
Selbst die FAZ wunderte sich über diesen Fall.
Martin Wittmann schrieb dort im Juli:

>Seine Mutter, eine Schauspielerin, die ihren Sohn nach Tennessee Williams benannt hat, beschreibt ihn als feinfühlig und tiefsinnig, als einen, der in Ausnahmesituationen immer gelassen reagiert habe. Sein Vater Mahdy schreibt auf der Internetseite, die eingerichtet wurde, um Trauer zu bekunden und Geld für Anwaltskosten zu sammeln, von der sanften Art seines Sohnes.
Kreativ, offen, selbstlos, nie aufdringlich oder gar aggressiv sei er gewesen, sagt Annas Vater. Ein Asket, der Suchtmittel mied und nicht einmal Kaffee trank, sagt Tennessees Bruder Ben. Selbst im Streit, sagt Anna, sei er ruhig und konstruktiv geblieben. Deeskalierend nenne man so was wohl, sagt sie. Wer Tennesse nach seinem Tod kennen lernt, kann ihn sich schwerlich mit einer Waffe vorstellen. Wer ihn davor kennen gelernt hat, will es sich nicht vorstellen.<

Man mag ja noch glauben, dass der junge Mann an diesem verhängnisvollen Tag durchdrehte und nicht mehr er selbst war.
Aber wütete der nur 70 Kilo wiegende Student tatsächlich wie ein Terminator, der sich weder durch Pfefferspray und Schlagstock, noch durch eine zerschossene Kniescheibe und einen Armdurchschuss aufhalten ließ?

Hans Holzhaider spricht heute in der Süddeutschen von einer “Szene wie im Zombiefilm“:

>Zwei Kartuschen voll Pfefferspray mitten in Eisenbergs Gesicht – der Mann wischt sich über die Stirn und fängt lauthals an zu lachen. Ein Schuss von hinten durchs Knie, einer durch den linken Arm – keinerlei Reaktion.
Weitere Schüsse auf die Beine, dann auch auf den Rumpf – wiederum keine Reaktion, der Mann dreht sich nur um und geht jetzt auf die Schützen los. Weitere Schüsse, aus kurzer Distanz. Jetzt endlich geht Eisenberg zu Boden, einer der letzten Schüsse traf ihn ins Herz.
So etwas mag theoretisch möglich sein, für den unbefangenen Betrachter bleiben doch erhebliche Zweifel.<[Hervorhebungen von uns]

Für den befangenen Betrachter, der einmal erlebt hat, wie in der Justiz mit aller Selbstverständlichkeit gelogen und getrickst wird, wenn höhere Interessen (oder die von Kollegen) im Spiele sind, bleiben mehr als Zweifel.

Die Wikipedia verweist in ihrem Artikel über Tennessee Eisenberg auf eine Meldung des Spiegel:

>Anfang November 2009 meldete der Spiegel, einer der am Einsatz beteiligten Polizisten habe in einer Zeugenaussage angegeben, bei den Schüssen auf Eisenberg habe es sich nicht um Notwehr gehandelt.
Seiner Darstellung zufolge hätten die Polizisten Eisenberg nicht mit Schlagstock und Pfefferspray aufhalten können, woraufhin die ersten Schüsse gefallen seien.
Weitere, letztendlich vermutlich tödliche Schüsse hätten Eisenberg erst getroffen, als bereits keine Gefahr mehr für die Polizisten bestand.< [Hervorhebungen von uns]

Auch die Berliner taz kommentiert heute die Verfahrenseinstellung im Fall Eisenberg. Ron Steinke weitet dabei den Blick auf die systemimmanente Korruption in den Ermittlungsbehörden:

>Das Einstellen von Verfahren gegen tatverdächtige Polizeibeamten aber ist die Regel. Während etwa in Großbritannien, Frankreich oder Portugal unabhängige Kommissionen für Ermittlungen nach polizeilichen Übergriffen verantwortlich sind, bleibt in Deutschland die Polizei auch bei Strafverfahren in eigener Sache zuständig.

Für die beteiligten Polizisten ist die Ausgangslage denkbar günstig: Die Vernehmenden teilen die polizeiliche Perspektive der Vernommenen, sie kennen deren Alltag und Sachzwänge und schätzen die Kollegen als glaubwürdig ein.
Eine unabhängige Kontrolle der Polizei findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt“, resümierte der Menschenrechtsausschuss der UN bereits im Jahr 1996 – und wies damit auch auf ein
Problem der juristischen Strukturen hin, das seitdem ungelöst ist. [...]

Als Behörde, die täglich auf die gute Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen ist, ist die Staatsanwaltschaft gegenüber tatverdächtigen Polizeibeamten mitnichten unabhängig. Ein Großteil der Verfahren gegen Beschuldigte in Uniform bleibt daher spätestens auf dem Schreibtisch eines Staatsanwalts liegen.

In Berlin ergab eine parlamentarische Anfrage, dass von jährlich etwa 1.000 Ermittlungsverfahren wegen “Körperverletzung im Amt” satte 98 Prozent eingestellt werden, bevor sie je vor einen Richter kommen – wie nun in Regensburg. Ein Beitrag zur Lösung wäre die Einrichtung von unabhängigen Ermittlungskommissionen. Bürgerrechtler fordern sie seit langem – passiert ist noch nichts.< [Hervorhebungen von uns]

Hinzuzufügen wäre noch, dass es in Deutschland auch keine unabhängige Kontrolle der Justiz gibt. Wer da das Recht beugt, wird in aller Regel von einem Kollegen (wiederum rechtsbeugend) weißgewaschen.

Erst vor einer Woche übrigens thematisierte Dietmar Hipp im Spiegel die Forderung nach unabhängigen Ermittlungsbehörden für Delinquenten in Uniform:

>Es ist eine fragwürdige Solidarität unter Polizisten, die entweder schweigen oder ihre Aussagen untereinander abstimmen.
Solche Fälle lassen sich immer wieder auf bestimmte Muster zurückführen“, sagt der Hamburger Polizeiwissenschaftler Rafael Behr.
Die “Obstruktionsmechanismen” reichten vom “Sich-nicht-erinnern-Können” über das Zurückhalten von Aussagen wider besseres Wissen bis zur Falschaussage.
Motiv bei diesem “Gefahrgemeinschaftssyndrom” sei vor allem der “Schutz des kollegialen Nahraums“: “Selbst wenn der Kollege etwas falsch gemacht hat, wir halten zusammen, wir liefern den nicht aus.” Oft genug seien die Beamten aber auch heimlich davon überzeugt, dass das Opfer die Behandlung verdient habe.
Nur selten sagen Polizisten gegen Polizisten aus – am ehesten noch dann, wenn sie nicht zum selben Team gehören. [...]
Die Erfolgsrate der Polizei bei internen Untersuchungen ist auffallend gering.
So wurde allein im Jahr 2008 gegen Berliner Polizisten in 636 Fällen wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein, sechs beschuldigte Beamte wurden in einem Prozess freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer.
Oft steht Aussage gegen Aussage. Ein Betroffener zeigt den Beamten wegen Körperverletzung an, der Polizist reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Ohne weitere Zeugen oder Beweise werden beide Verfahren eingestellt.< [Hervorhebungen von uns]

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Missbrauch: Was die katholische Kirche und die deutsche Justiz gemeinsam haben

27.11.09 (Unbestimmt)

Beide sind “ehrwürdige Institutionen” und weil ihren Funktionsträgern das per se nicht abgenommen wird, hüllen sie sich gerne in eindrucksvolle Roben. Man will ja wenigstens heilig scheinen.
Der heilige Schein der Kirche und (profaner) das Ansehen der Justiz ist den jeweiligen Institutionen vielfach weit, weit wichtiger als das “Heilige” bzw. das Recht.
Um den falschen Schein und das überhöhte Ansehen zu wahren, ist den Institutionen und ihren Funktionsträger oft nahezu alles recht.
Was die Mechanismen der Leugnung angeht, erscheint explemparisch, was nun in Irland enthüllt wurde.
Zahllosen Menschen, denen tagtäglich in Verwaltungs- und anderen Verfahren von oft notorischen Rechtsbeugern und Rechtsverdrehern ihr Recht geraubt wird, dürfte also vertraut klingen, dass und wie Täter protegiert wurden – während Opfer und Zeugen von Übergriffen als Lügner oder Phantasten diffamiert wurden.

Nachfolgend Auszüge aus einem aktuellen Bericht auf spiegel-online:

>Die katholische Kirche in Irland hat nach einem Regierungsbericht jahrzehtelang den sexuellen Missbrauch von Hunderten Kindern durch Geistliche verschleiert. Die Kirchenleitung habe den Ruf der Institution über das Kindswohl gestellt.<

>Die katholische Kirche in Irland vertuschte jahrzehntelang Kindesmissbrauchsvorwürfe gegen Priester. Zu diesem Ergebnis kommt der Untersuchungsbericht einer Regierungskommission, der am Donnerstag in Dublin veröffentlicht wurde.

Vier frühere Erzbischöfe von Dublin schützten demnach routinemäßig katholische Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hatten. Die irische Regierung entschuldigte sich bei den Opfern.<

>In dem in dreijähriger Arbeit zusammengestellten Bericht geht es konkret um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch Hunderter Kinder in Dublin, der größten Erzdiözese des Landes. Die Kommission um die Juristin Yvonne Murphy förderte unter anderem zutage, dass die vier früheren Erzbischöfe mindestens bis in die neunziger Jahre Priester schützten und diese nicht der Polizei meldeten.<

>In dem Bericht heißt es, der Erzdiözese sei es beim Umgang mit den Fällen um Geheimhaltung gegangen und darum, einen Skandal zu verhindern und den Ruf der Kirche zu schützen.
“Alle anderen Erwägungen, darunter das Wohl von Kindern und Gerechtigkeit für Opfer, wurden diesen Prioritäten untergeordnet.” Wenn sich Kinder beklagten, hätten Kirchenvertreter die Taten oft geleugnet und vertuscht. “Verdächtigungen wurde nur selten nachgegangen”, heißt es.<

>Auch der Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin, entschuldigte sich bei den Opfern. “Ich biete jedem einzelnen Überlebenden meine Entschuldigung, mein Bedauern und meine Scham an”, sagte er. Martin hatte bereits im April gewarnt, dass die Erkenntnisse “alle Welt schockieren” könnten. Es handelte sich um die erste derartige staatliche Untersuchung in Kirchenangelegenheiten.< [Hervorhebungen von uns]

Das eingebettete You-Tube-Video zeigt Hans Spiegl, der im österreichischen Bischofshofen als evangelischer (!) Pfarrer wirkt.
Ob er auch gegen eigene Vorgesetzte sein Wort erheben würde?
Unter pfarrer.herzblut.fm führt Spiegl das “Tagebuch eines Pfarrers”, eine Mischung aus Blog und Podcast.

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“Der Freund der alten Dame” – Karin Wolski und Michael Wolski werden Stars im STERN

19.11.09 (Allgemein)

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Sucht man bei Google nach ‘Wolski‘, nennt die Suchmaschine aktuell 1 340 000 Treffer.
An erster Stelle steht ein Artikel der ‘Odenwald-Geschichten”, sogar noch vor Artikeln der FAZ, der Frankfurter Rundschau, des Darmstädter Echos und der BILD-Zeitung.

Die hessische Verfassungsrichterin Karin Wolski dürfte darüber nicht glücklich sein. Die Überschrift unseres Artikels bringt eine Affäre, in die ihr Ehemann Michael Wolski und sie selbst verstrickt sind, auf den pikanten Punkt: “Rechtsanwalt Michael Wolski, der dabei u.a. nackt zu sehen war …”
Wer über diese Affäre mehr erfahren will, sollte nicht nur unsere Artikel lesen, sondern auch die aktuelle Ausgabe des STERN. Natürlich geht es darin auch um den derzeit gegen Wolski laufenden Prozess vor dem Landgericht Darmstadt.
Angeklagt ist (nur) der Rechtsanwalt und das (nur) wegen Steuerhinterziehung. Entblößt wird dabei freilich das Juristenpaar als Ganzes und seine feine christlich-demokratische Moral.
Wir haben Dieter Wedel schon mehrfach angefleht: Wann endlich verfilmt er diesen Stoff?!

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Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt: Tatverdächtiger eines Mordversuchs bleibt auf freiem Fuß – mit Dienstwaffe?

24.10.09 (Unbestimmt)

Im Kriminalfall Harry Wörz steht seit 12 Jahren alles mögliche auf dem Kopf, das Recht und die Rechtssicherheit sowieso.
Nun ist – endlich – ein über Jahre hinweg zu Unrecht verfolgter Mann rehabilitiert.
Ein monatelang akribisch geführter Prozess zeigt, dass ein anderer mit hoher Wahrscheinlichkeit jener Gewaltverbrecher ist, der im April 1997 das Leben einer jungen Frau grausam und unwiederbringlich zerstörte.
Es ist ein überaus fundierter Verdacht, ausgesprochen von einem Richter mit größter Faktenkenntnis am Ende eines Prozesses.
Er stützt sich auf Zeugenaussagen, auch auf die Aussagen des Verdächtigen selbst und seiner Ehefrau.

Michael Reissenberger, Rechtsredakteur beim SWR, schreibt:

>Aus dem klaren Freispruch für Harry Wörz ist unter der Hand eine Anklage gegen einen anderen Verdächtigen geworden.
Und man kann sicher sein, dass kein baden-württembergischer Richter leichtfertig seine Berufskollegen in der Staatsanwaltschaft oder einen Staatsdiener in Polizeiuniform bezichtigt.

Doch diese Mannheimer Richter [Anm.: Rolf Glenz und Petra Beck] haben im nunmehr dritten Durchgang so präzis wie nie zuvor das Geschehen in der Nacht vom 29. April 1997 im baden-württembergischen Städtchen Birkenfeld untersucht. [...]
Die Mannheimer Richter haben während des Prozesses neue, geradezu alarmierende Versäumnisse aufgedeckt, die ihnen die Gewissheit verschaffte, hier ist ein Schutzschirm für einen Mann aufgespannt worden, der sonst nach allen Regeln der staatsanwaltschaftlichen Kunst auf der Anklagebank gelandet wäre.<

Wann sonst geschieht es eigentlich in der BRD, dass ein derart fundiert Verdächtigter eines schweren Gewaltverbrechens auf freiem Fuß bleibt und nicht in U-Haft genommen wird?
Dass er ausgerechnet bei der Polizei weiterhin seinen Dienst versehen kann, wenn auch “nur” noch im Innendienst?!
Hat man ihm seine Dienstwaffe belassen? Auf jeden Fall lässt man einem Verdächtigen wissentlich die Möglichkeit zur Flucht, zur Verdunkelung, zur Bedrohung von Zeugen.
Man nimmt wissentlich auch in Kauf, dass er in einer Kurzschlussreaktion, die psychologisch nicht verwundern würde, sich selbst oder andere in Gefahr bringt.
Es ist bekannt und erwiesen, dass der verdächtige Polizeikommissar impulsiv und aggressiv agieren kann. Es heißt, er habe schon einmal die Tür zum Zimmer seines Kindes eingetreten.

Über die Voraussetzungen einer Untersuchungshaft liest man in der Wikipedia:

>Gegenüber dem Beschuldigten muss zunächst dringender Tatverdacht vorliegen. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.

Zweite Voraussetzung ist ein Haftgrund, der bei einer Vorführung durch den Richter (Ermittlungsrichter) anhand “bestimmter Tatsachen” (§ 112 Abs. 2 StPO) geprüft wird.
Häufigster angenommener Haftgrund ist dabei die Fluchtgefahr.
Es ist nicht notwendig, dass der Beschuldigte sich bereits versteckt hält oder flüchtig ist, auch wenn die mögliche Strafe bereits einen Anreiz für die Flucht gibt und keine familiären oder persönlichen Bindungen existieren, kann von einer Fluchtgefahr gesprochen werden.
Einen nicht vorhandenen festen Wohnsitz als Fluchtgrund anzugeben ist unstatthaft, da es sich um eine formelhafte Wendung handelt. Die Haftgründe sind stattdessen ausführlich zu begründen.
Gleichwohl kommt es in der Praxis zu teilweise gravierenden Benachteiligungen von Personen mit nicht festem Wohnsitz, insbesondere Jugendlichen.
Hinter dem Haftgrund der Fluchtgefahr stecken dann oftmals “apokryphe” Haftgründe.
Ein anderer Haftgrund ist die Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte soll davon abgehalten werden, Beweismittel zu vernichten oder zu verändern, aber auch Zeugen zu beeinflussen. Sind Beweise bereits ausreichend gesichert und die Zeugen richterlich vernommen, besteht keine Verdunkelungsgefahr. Die Verdunkelungshandlung muss sich auch gerade auf die Tat/en beziehen, die im Haftbefehl aufgeführt ist/sind.

Im Bereich der Schwerkriminalität (u.a. Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag) gelten geringere Anforderungen bezüglich der Darlegung eines Haftgrundes.<

Sind es ebenfalls “apokryphe” Gründe, die Thomas H. das Privileg einer Verschonung von U-Haft verschaffen?

Im Forum der Website harrywoerz.de kündigt ein Teilnehmer an, Strafanzeige u.a. gegen den Sitzungsstaatsanwalt Philipp Zinkgräf zu stellen:

>Es ist Sache der Staatsanwaltschaft gegen Thomas H. nunmehr ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und ihn gegebenenfalls wegen Verkunklungs- und Fluchtgefahr in U-Haft zu verbringen – und zwar SOFORT! Was die Staatsanwaltschaft momentan macht nennt sich: Strafvereitelung im Amt.
Es ist ein absoluter Justizskandal, was hier gerade passiert.
Ich selber werde über‘s Wochenende eine Strafanzeige unter Schilderung des mir in der Urteilsverkündung durch den Richter mitgeteilten Sachverhalts an die Staatsanwaltschaften KA, PF und MA schicken.
Des weiteren werde ich auch Strafanzeige gegen den Sitzungsstaatsanwalt stellen, da nicht unmittelbar nach Bekanntwerden des höchstwahrscheinlichen Täters Thomas H. Ermittlungen eingeleitet wurden und dieser sich immer noch im Polizeidienst befindet. [...]
Weiterhin überlege ich mir auch ein Schreiben an das Justiz- und Innenministerium zu verfassen.< (Hervorhebungen, Kürzungen und Anmerkungen von uns]

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SWR-Kommentar zum Justizskandal um Harry Wörz und einem verschonten ‘Gewaltverbrecher’: “Es klingt ungeheuer …”

23.10.09 (Unbestimmt)

Es ist einem bloßen “Zufall” zu verdanken, dass Harry Wörz nun doch noch freigesprochen wurde und nicht volle 11 Jahre für ein Verbrechen absitzen musste, das nicht er begangen hatte, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Polizist.
Darauf weist Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin des SPIEGEL, in einem Interview mit dem SWR hin.
Dass das skandalöse Urteil fast 12 Jahre später gekippt wurde, beweist also mitnichten, dass die deutsche Justiz letzten und guten Endes funktioniert. Das Gegenteil ist bewiesen.
Friedrichsen sagt wortwörtlich, die von der Staatsanwaltschaft damals verfasste Anklageschrift sei “das Papier nicht wert gewesen, auf dem es geschrieben war“.
Dennoch war Wörz vom Landgericht Karlsruhe verurteilt worden, das Urteil verantwortete der Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe Heinz Hoefer.
Es waren keine subalternen Amtsrichter, die pfuschten, die das Recht verdrehten.
Das skandalöse Urteil, basierend auf einer skandalösen Anklageschrift und skandalösen Ermittlungen wurde von den höchsten deutschen Richtern abgenickt.
Der Bundesgerichtshof verwarf am 11. August 1998 die Revision, vorgebracht von erfahrenen, guten Anwälten, und machte das skandalöse Urteil rechtskräftig. Ein derart eingemeißeltes Urteil noch revidieren zu können ist nahezu unmöglich.
Gegen den unschuldig einsitzenden Wörz war später eine Schadensersatzklage nachgeschoben worden, erst das damit eingeleitetes Zivilverfahren brachte die Wende. Ein Zivilrichter erkannte, dass das Urteil der Strafrichter so wenig das Papier wert war, auf dem es geschrieben war, wie zuvor schon die Anklageschrift nichts getaugt hatte.
Was sagt dies über den BGH bzw. die Revisioninstanz aus?

Michael Reissenberger vom Südwestdeutschen Rundfunk schreibt nun in einem höchst lesenswerten Kommentar: “Aufgedeckte Versäumnisse sind alarmierend
Das ist durchaus richtig, aufgedeckt wurden die “Versäumnisse” im Fall Wörz aber nicht erst in den letzten Monaten.
Wer wissen wollte, was in diesem Fall von Polizei- und Justizbehörden getrieben (bzw. “versäumt”) wurde, konnte das schon viele Jahre zuvor nachlesen – auf www.harrywoerz.de

Nun noch der lange Rest von Reissensbergers (mutigem!) Kommentar. Einiges heben wir noch hervor:

>Es klingt ungeheuer:

In den Reihen der Polizei tut bis heute wahrscheinlich ein Gewaltverbrecher Dienst. Wir kennen seinen Namen und seinen Dienstrang. Kein Staatsanwalt interessiert sich für ihn, die Vorgesetzten decken den Mann, Beweismittel sind aus Polizeiakten verschwunden. Statt seiner saß der simple Bürger Harry Wörz jahrelang unschuldig hinter Gittern.

Diese ungeheuerliche Aussage treffen heute die Mannheimer Strafrichter.

Aus dem klaren Freispruch für Harry Wörz ist unter der Hand eine Anklage gegen einen anderen Verdächtigen geworden. Und man kann sicher sein, dass kein baden-württembergischer Richter leichtfertig seine Berufskollegen in der Staatsanwaltschaft oder einen Staatsdiener in Polizeiuniform bezichtigt.

Doch diese Mannheimer Richter haben im nunmehr dritten Durchgang so präzis wie nie zuvor das Geschehen in der Nacht vom 29. April 1997 im baden-württembergischen Städtchen Birkenfeld untersucht.
Sie sind dabei auf kaum glaubliche Ermittlungspannen und -fehler der Polizei gestoßen.
Täppisch wurden Spuren zertrampelt. All zu früh schoss man sich auf Harry Wörz ein, verschonte geradezu auffällig den aktuellen Liebhaber, ebenfalls ein Mitglied der Polizei.
Dieser verdächtige Polizist durfte die Stunden nach der Entdeckung der Tat ungestört im eigenen Haus verbringen.
Ein bis heute geheimnisvoller Anruf aus der Karlsruher Polizeidirektion stoppte die Ermittlungen gegen ihn, obwohl er mit dem Opfer der Gewalttat eine dramatische Liebesaffäre hatte, hin- und hergerissen war zwischen ihr und seiner Ehefrau.

Die Mannheimer Richter haben während des Prozesses neue, geradezu alarmierende Versäumnisse aufgedeckt, die ihnen die Gewissheit verschaffte, hier ist ein Schutzschirm für einen Mann aufgespannt worden, der sonst nach allen Regeln der staatsanwaltschaftlichen Kunst auf der Anklagebank gelandet wäre.
Und so drängte es sie heute – vielleicht als eine Art Wiedergutmachung für den freigesprochenen Wörz – die Wahrheit zu verkünden wie sie sich ihnen im Prozess präsentiert hat.

Doch man muss dazu auch sagen, dass es nicht unbedingt das Geschäft des Richters ist, an die Stelle des weitgehend ausgeräumten Verdachts einen anderen Verdacht zu setzen. Bloß weil man es dem betreffenden Polizisten und Ex-Liebhaber zutraut, ist er noch lange nicht der Tat überführt. Aber die Staatsanwaltschaft ist jetzt aufgerufen, endlich nach zwölf Jahren Verzögerung diesen ungeheuren Verdacht lückenlos zu klären.<

Nun zur Erinnerung, wie Dr. Christoph Reichert, der Leiter der Staatsanwaltschaft Pforzheim, den Freispruch für Harry Wörz laut Südwest Presse kommentiert haben soll:

>Nur weil das Landgericht Mannheim jetzt Harry Wörz freigesprochen hat, ist dies noch kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war.<

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Der Fall Harry Wörz: Wird nun endlich gegen kriminelle Polizisten (und Staatsanwälte) ermittelt?

23.10.09 (Allgemein)

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Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland, wenn nach einem grausamen Verbrechen die “ermittelnden” (Polizei-) Kollegen eines Tatverdächtigen am Tatort schalten und walten können, echte Spuren beseitigen und falsche legen können?
Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland wenn aus diesen Kreisen heraus ein einfacher Mann, der bis dahin ein “sozial völlig angepasstes Leben” führte, zum Tatverdächtigen “gemacht” wird, obwohl von Anfang an kein wirkliches Motiv erkennbar ist?
Was ist faul im Rechtsstaat Deutschland, wenn mit Machenschaften, die aus Behörden heraus betrieben werden, einem kleinen Kind der Vater geraubt wird, nachdem zuvor bereits das Leben der Mutter zerstört worden war?
Was ist faul im Rechtsstaat Deutschland, wenn ein Unschuldiger jahrelang hinter Gittern verschwindet und seine “Strafe” von 11 Jahren nur verkürzen kann, wenn er eine Tat gesteht und bereut, die er nicht begangen hat?
Was ist faul im Rechtsstaat Deutschland, wenn ein offenkundiges, skandalöses Fehlurteil, in dem zumindest gegen den Grundsatz “In dubio pro reo” verstoßen wurde, vom Bundesgerichtshof abgenickt wird?
Was ist faul im Rechtsstaat Deutschland, wenn erst nach ungeheuren Widerständen, nach 12 Jahren, ein Fehlurteil revidiert wird?
All dies ist im Fall Harry Wörz geschehen. Und Wörz hatte noch Glück. Er hatte viele Freunde, die sich für ihn einsetzten, er hatte engagierte, gute Anwälte. Und zuletzt fand er noch Richter, die tatsächlich machten, was jeder Richter machten sollte: einen Fall akribisch und unvoreingenommen zu prüfen. Viele haben dieses Glück nicht. Die Dunkelziffer des amtlich abgehandelten Unrechts ist gewaltig.

BildDer Fall Wörz verdient jede Aufmerksamkeit. Es ist gut, was gestern von Gisela Friedrichsen im Spiegel zu lesen war – auch wenn die Schlagzeile purer Unsinn ist: Es war kein “Triumph des Richters”, sondern des Rechts, das jahrelang mit Füßen getreten wurde.
Der Vorsitzende Richter Rolf Glenz und seine Beisitzerin Petra Beck haben getan, was in einem Gerichtssaal immer getan werden sollte, sie haben ordentlich verhandelt und ein gutes Urteil gesprochen.
Gisela Friedrichsen schreibt dazu: “Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt.” Da muss man ihr zustimmen.
Mutig aber kann man nicht nennen, was sie gestern schrieb. Ihr stehen ein großer Verlag und seine Justiziare zur Seite, sie wird für jede Zeile bezahlt und für jede Stunde, die sie recherchiert.
Die Aufklärung hat in diesem Fall nicht sie oder ihr Magazin besorgt, sondern weit eher jene, die über Jahre hinweg auf der Website harrywoerz.de diesen Justizskandal dokumentierten. Ohne dafür entlohnt zu werden. Sie opferten für ihr Engagement ihre Zeit, ihre Energie und ihr Geld.
Mutig könnte man den Spiegel nur dann nennen, wenn er diesen Fall in seiner kommenden Ausgabe auf die Titelseite bringen würde. Er verdient es nämlich, zeigt er am Beispiel dieses einen Falles doch, wie morsch eine tragende Säule dieses Staates in Wirklichkeit ist.
Man muss fragen, warum beispielsweise der Bundesgerichtshof am 11. August 1998 die Revision des zuvor ergangenen Fehlurteils gegen Wörz als angeblich “unbegründet” verwarf! Alle Fakten, die im letzten (korrekt geführten) Prozess bekannt waren, waren auch damals schon bekannt.
Keiner, der hier das Recht beugte oder nur verdrehte, keiner der pfuschte, muss irgendwelche Konsequenzen fürchten.
Das einzige, was die Pfuscher fürchten müssen, ist, dass ihr Name öffentlich mit ihrem Pfusch in Verbindung gebracht wird.
Und das sollte getan werden. Genauso selbstverständlich, wie das Fehlverhalten von Politikern öffentlich benannt wird.

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Ein Name wurde heute übrigens genannt: Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Reichert. Der Mann ist seit Februar Leiter der Staatsanwaltschaft Pforzheim.
Er wird in der aktuellen Ausgabe der Südwest Presse so zitiert:

Nur weil das Landgericht Mannheim jetzt Harry Wörz freigesprochen hat, ist dies noch kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war.”

Trauen Sie Ihren Augen nicht? Da gab es nun nach 12 Jahren, nach dutzenden Prozesstagen einen “Freispruch erster Klasse” für Wörz und der Leiter einer Staatsanwaltschaft behauptet allen Ernstes, auch dies sei “kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war.”
Wenn Reichert hier korrekt zitiert wurde, wenn es wirklich der O-Ton des Oberstaatsanwaltes war, dann wäre dies nicht nur ein “Hinweis”, sondern ein Beweis dafür, wie sehr einer das Recht und die Realität verachtet, der gerade die Karriertreppe nach oben erklomm. Bild

Es gibt ein Bild von Reichert, es zeigt ihn neben Landesjustizminister Ulrich Goll und neben seinem Vorgänger Hans-Werner Schwierk. Man sollte sich das Bild genau ansehen. So sehen Personen aus, die es in der Justiz nach oben bringen. Sie haben meist gut lachen.
Im zugehörigen Artikel erfährt man, dass der scheidende Oberstaatsanwalt Schwierk zum “Ehrenkommissar der Polizei” Pforzheim ernannt wurde, dass er >vom Polizeichef “geadelt”< wurde.

Und nun lese man noch einmal den kompletten Absatz in der heutigen Südwest Umschau:

>Nach Auffassung der Strafkammer sorgt in Pforzheim ein Polizist weiter für Recht und Ordnung, der im Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben. Für Ermittlungen oder eine Suspendierung gebe es derzeit keinen Anlass, erklärte Staatsanwalt Christoph Reichert. “Nur weil das Landgericht Mannheim jetzt Harry Wörz freigesprochen hat, ist dies noch kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war”, sagte Reichert der SÜDWEST PRESSE.<

Wir haben in dem Zitat zwei Sätze herausgehoben. Eigentlich ist es nicht notwendig, denn all das spricht für sich.

Abschließend zitieren wir noch einige weitere Passagen aus dem Artikel von Gisela Friedrichsen:

>Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim. Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu groß:
das fehlende Motiv, die überaus dürftige Spurenlage, die haarsträubenden Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.

Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei.
Man wollte in Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von Wörz’ Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein Ende zu nehmen.<

>Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen -
für die Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag – für die Staatsanwaltschaft blieb Wörz der Täter. Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt – für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter.<

>Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.<

>Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben,
verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die “wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt”, so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle
von Wörz entlastenden Zeugen in versteckten Aktenordnern “versenkte”, wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die “lügt, betrügt, stiehlt und trickst”?<

>War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten, unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts gegen ihn sprach? Dummheit war es eher nicht und auch nicht Zufall, denn an so viel Dummheit und Zufall mag man nicht glauben. Vielleicht hatte damals so mancher Ermittler vor allem Andreas Liebhaber im Verdacht – und wollte nicht derjenige sein, der den Kollegen ans Messer liefert.<

Es ist zu hoffen, dass das von Jörg Kunkel und Thomas Schuhbauer verfasste Buch “Justizirrtum! Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile“ neu aufgelegt wird.

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Schon in der ersten, 5 Jahre zurückliegenden Ausgabe wurde der Fall ‘Harry Wörz’ thematisiert (“Stumme Zeugen”).
Der eingeblendete Textauszug stammt aus diesem Buch. Die Namen der Beteiligten wurden darin geändert.
Der Auszug nennt nur einige der offen Fragen, die sich vor allem an den heute (und in Wirklichkeit schon damals) hauptverdächtigen Polizeikommissar Thomas H. richten.
All dies fand nun Niederschlag in dem vom Richter Rolf Glenz verkündeten Urteil.

Dazu noch ein ddp-Artikel:

>Aus Sicht des Landgerichts stand der Polizeibeamte jedoch in einem «klassischen Konflikt» zwischen der damals 26 Jahre alten Kollegin und seiner Ehefrau. Die Ehefrau habe ihm ein konkretes Ultimatum gestellt, gleichzeitig habe sich die Polizistin zunehmend abgewendet, da er keine klare Entscheidung treffen konnte oder wollte. Nachweislich habe sie ihren damaligen Geliebten als «Schwein» bezeichnet. Laut Landgericht soll sich der Beamte auch schon früher als gewalttätig gezeigt haben. So habe er seiner Frau bei einer Gelegenheit eine Ohrfeige gegeben, ein anderes Mal habe er vor seinen Kindern eine Zimmertür eingetreten.<

Offen ist jetzt also, was die Rechtsverkehrer der Staatsanwaltschaft Pforzheim im Hinblick auf den als Verbrecher verdächtigen Polizeibeamten unternehmen werden. Wird oder will auch Christoph Reichert als neuer Leiter der Staatsanwaltschaft eines Tages vom Polizeichef zum “Ehrenkommissar” ernannt bzw. geadelt werden?

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Freispruch für Harry Wörz – Wann wird der wahre Täter offenbart – und angeklagt?

22.10.09 (Unbestimmt)

Wer dieses Verbrechen am 29. April 1997 in Birkenfeld verübt hat, muss starke Nerven haben. Stark genug, um seine Schuldgefühle niederzuringen – sofern er denn ein Gewissen hat.

Sein Opfer, Andrea Z., eine damals 26 Jahre alte Polizistin, hat überlebt – aber nur physisch. Sie ist seither schwerst hirngeschädigt, ein hilfloser Pflegefall. Sie wird nie mehr aussprechen können, wer sie in dieser Nacht nahezu zu Tode strangulierte.
Ihr 2 Jahre alter Sohn erlebte das Verbrechen mit, doch auch er wird sich nicht erinnern können, wer ihm da die Mutter wegnahm.
Genommen wurde dem Kind auch der Vater – als zu Unrecht Verdächtigter.
Harry Wörz wurde am 16. Januar 1998 in einem skandalös kurzen Prozess nach ebenso skandalösen “Ermittlungen” vom Landgericht Karlsruhe zu 11 Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags verurteilt.
Was Polizei und Justiz da trieben, stank so zum Himmel, dass ein ganzes Dorf sich mit dem Verurteilten solidarisierte.
Freunde von ihm dokumentierten den Skandal auf einer eigens für Wörz eingerichteten Website: www.harrywoerz.de
Ohne diese Unterstützung hätte Wörz seine “Strafe” abgesessen, von sich aus hätte die Justiz nichts bereinigt.
Nun aber, 12 Jahre später, hat das Landgericht Mannheim Harry Wörz in einem neuen (Indizien-) Prozess mit insgesamt 40 Prozesstagen freigesprochen.
Wäre der ursprüngliche Prozess in Karlsruhe von den damaligen Richtern so sorgfältig geführt worden wie jetzt der Prozess in Mannheim, hätte man Wörz schon damals frei sprechen müssen.
So ist das Urteil von Mannheim auch eine schallende Ohrfeige für die Pfuscher am Landgericht Karlsruhe.

Man kann nur hoffen, dass der wahre Täter doch noch offenbart wird -oder sich selbst offenbart.
Er sah, wie er mit seiner Tat das Leben mehrerer Menschen zerstört hatte und er wusste, dass ein Unschuldiger für sein Verbrechen büßen musste.

Viel spricht dafür, dass er aus den Reihen der “ermittelnden” Polizei in Pforzheim kommt.
Ebenso viel spricht dafür, dass Wörz das Opfer eines “kollegialen” polizeilichen Komplotts wurde.

Wer wissen will, wie die deutsche Justiz funktioniert, sollte sich eingehend mit diesem Fall beschäftigen.
Dass Wörz von der Justiz jetzt freigesprochen wurde, kann kein Freispruch für die Justiz selbst sein.
In unzähligen anderen Fällen bleibt ihren Opfern nur die Ohnmacht.

Auf der Website harrywoerz.de finden sich auch viele Presseberichte. Interessant ist etwa der Newsletter des Instituts für Kriminologie und Strafrecht der Uni Freiburg.
Erstaunlicherweise werden in diesem Newsletter zum Fall Wörz die vollständigen Namen anderer beteiligter Personen genannt.

Zu empfehlen sind u.a. auch die Artikel von Peter Brock in der Berliner Zeitung und von Gisela Friedrichsen im Spiegel.

UPDATE: Die eigentliche Sensation des heutigen Urteils ist nicht der Freispruch von Wörz. Damit hatten alle Prozessbeobachter gerechnet.

Die Kammer hält es für wahrscheinlich, dass Thomas H. der Täter war.

Dass dies in der Urteilsbegründung so deutlich gesagt werden würde, damit hatten auch wir nicht gerechnet. Damit ist nämlich noch etwas anderes sehr wahrscheinlich:

Dass es innerhalb der damals “ermittelnden” Polizei in Pforzheim ein Komplott gab, um den Kollegen Thomas H. – er ist heute Polizeikommissar – vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen und gleichzeitig einen Unschuldigen büßen zu lassen.

Nur so nämlich lassen sich die unzähligen polizeilichen “Pannen” , etwa das Verschwinden von Beweistücken bzw. Asservaten erklären.

Wird es nun zur Anklage gegen den Polizisten kommen – wegen Mordversuchs und Verdunkelung der Tat durch Missbrauch seiner polizeilichen Position?

Werden weitere Verantwortliche wegen Beweismittelvernichtung, wegen Strafvereitelung im Amt, wegen Rechtsbeugung, wegen Verfolgung eines Unschuldigen zur Rechenschaft gezogen?

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Man sollte sich trotz dieses Urteils keinerlei Illusionen über die Justiz machen. Über ein Jahrzehnt hinweg spielten allzuviele Juristen mit und betrieben den Schulterschluss mit den Kollegen der Pforzheimer Polizei – obwohl schon in den allerersten Tagen dieses Kriminalfalles alles nach einem Polizeikomplott roch.

Um an die vielen Verantwortlichen zu erinnern, zitieren wir aus der Begründung des ersten Urteils. Gefällt und gesprochen hatte es Richter Heinz Hoefer.
Er war damals Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe, der Prozess gegen Wörz war sein letzter.

 

>Strafmildernd fiel ins Gewicht, daß der Angeklagte nicht vorbestraft ist und bislang ein sozial völlig angepaßtes Leben geführt hat.
Er befindet sich erstmals in Haft und ist in hohem Maße strafempfindlich.
Für den Angeklagten sprach ferner, daß er den Drosselungsangriff auf seine Ehefrau ohne Vorplanung aufgrund eines erst im Schlafzimmer von Andrea Z. gefaßten Tatentschlusses beging.
Die Kammer hat dem Angeklagten dabei auch zugutegehalten, daß er sich zur Tötung seiner Ehefrau möglicherweise aufgrund einer gewissen affektiven Erregung entschlossen hat, die sich im Zuge der verbalen Auseinandersetzung mit seiner Frau aufgebaut hat.
Strafschärfend fand demgegenüber die hohe kriminelle Energie Berücksichtigung, mit der der Angeklagte gehandelt hat. Er hat seine Frau in Anwesenheit des gemeinsamen Sohnes brutal mindestens 3 Minuten lang mit dem Wollschall gedrosselt, bis sie zusammenbrach und das Bewußtsein verlor.
Straferschwerend mußten sich schließlich die äußerst schwerwiegenden, vom Angeklagten verschuldeten gesundheitlichen Folgen der Tat für Andrea Z. auswirken. Durch die Tat des Angeklagten ist Andrea Z. zu einem lebenslangen “Pflegefall” geworden.

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Unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände erachtete das Schwurgericht die Verhängung

der Freiheitsstrafe von 11 Jahren

für erforderlich, aber auch für ausreichend, um die Schuld des Angeklagten angemessen zu sühnen.< [Hervorhebungen von uns]

Was kann man nun eigentlich “strafmindernd” für Heinz Hoefer und einige Dutzend weitere Rechtsverdreher ins Gewicht fallen lassen?

Wer mehr über den Kriminalfall Wörz und die wahren Kriminellen erfahren will, möge das Buch von Jörg Kunkel und Thomas Schuhbauer lesen: “Justizirrtum! Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile“. Man kann sich die “tiefen Risse” in der “rechtsstaatlichen Ordnung” gar nicht tief genug vorstellen.

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Frau Verfassungsrichterin Wolski: Was trieb – rein geschäftlich – ihr Gatte mit der alten Dame da in Cannes?

29.07.09 (Unbestimmt)

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Wohl nirgendwo sonst lässt sich die völlige Verkommenheit wesentlicher Teile der deutschen Justiz und ihres Personals besser ablesen als im “Fall Wolski”.
Wir haben darüber schon mehrfach berichtet.
Zur Erinnerung: Karin Wolski ist Mitglied des Staatsgerichtshofes Hessen, also Verfassungsrichterin.
Zugleich war sie bis Herbst 2008 Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Inzwischen ist sie Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Frankfurt.
Sie hätte auch Oberbürgermeisterin von Offenbach werden können.
Stefan Grüttner, seit 2003 Staatskanzleichef von Ministerpräsident Roland Koch und Offenbacher CDU-Kreisvorsitzender, ließ sie 2005 zur OB-Kandidatin küren.
Die Dame rückte nun in den Focus der Süddeutschen Zeitung. Deren Wochenendausgabe widmete dem Fall Wolski eine ganzseitige Reportage.

Titel und Untertitel dieser Reportage könnten freilich falsch verstanden werden. Jene Personen, die hier öffentliches Interesse verdienen, die Verfassungsrichterin Karin Wolski und ihr Gatte Michael Wolski, sind eben keine Erben und sie sind auch nicht Teil jener Familie, in der laut SZ ein Krieg ums Erbe tobt.
Vielmehr sieht die gesamte Familie – mit Ausnahme einer sehr alten Dame – in Rechtsanwalt Michael Wolski eine Person, die man in einem anderem, transparenteren Kontext einen “Erbschleicher” und “Heiratsschwindler” (bzw. Liebesschwindler) nennen würde.
Ob der Jurist Wolski nun also schleicht oder schwindelt – er machte es im vollen Wissen seiner Ehefrau, der Verfassungsrichterin und stellvertretenden Gerichtspräsidentin. Und ob also nun beide in unterschiedlichen Rollen von “Erbschleicherei” und “Liebesschwindel” profitieren sollten (oder nicht), sie machten es im weitestgehenden Mitwissen nicht unerheblicher Teile der juristischen “Elite” Hessens.
Die Süddeutsche Zeitung zitiert den Präsidenten des Staatsgerichtshofes, derzeit ist das der Rechtsanwalt und Notar Dr. Günter Paul, so: Es gebe für ihn “keinen Anlass, an der Ehrenhaftigkeit der Richterin Wolski zu zweifeln“.

Wenn aber Sie als Leser der Süddeutschen Zeitung (oder auch dieses Blogs) zu der Überzeugung kommen sollten, dass das Verhalten des Ehepaars Wolski nicht nur ehrenlos ist, sondern grenzenlos schamlos, dann wissen Sie genau, welcher “Ehrenkodex” für maßgebliche Teile der juristischen Elite gilt.
Dr. Günter Paul, auch Mitglied der CDU, erscheint in einer Liste der Frankfurter Verbindungen – als Mitglied des Corps Saxonia Leipzig.
Sofern Paul in Frankfurt nicht zufällig einen Doppelgänger mit gleichem Namen und Titel hat, scheint er auch nocht Zeit für die Präsidentschaft des (Pferde-) Renn-Clubs Frankfurt zu haben. Auf dessen Website sieht man auch ein Bild des Sportlichen.

In diesem Fall outen sich nicht nur einige Juristen und Sportliche (Michael Wolski sitzt als “Vizepräsident Recht” im Präsidium des Hessischen Schwimm-Verbandes e.V.).
Die hessische CDU, die die Wolskis seit langem protegiert, outet sich hier auch mit einem ganz besonderen Sinn für “familiäre Werte”.

Was nun wusste die Süddeutsche Zeitung in ihrer langen Reportage Neues zu berichten?

Das (auch für uns Neue) soll sich u.a. im Mai 2008 in Cannes an der Cote d’Azur abgespielt haben.
Michael Wolski soll damals laut SZ versucht haben, eine “auf 2,5 Millionen Euro geschätzte Luxuswohnung an der Croisette in eine Immobiliengesellschaft nach französischem Recht zu überführen“.
Und weiter: “Das geht nur zu Lebzeiten aller Eigentümer und mit deren ausdrücklicher Zustimmung.” Das Problem: Der Eigentümer Ignaz C. lag schon seit August 2006 unter der Erde und konnte eine entsprechende Zustimmung natürgemäß nicht mehr bekunden.
Da ein besserer Zugriff auf jene Luxuswohnung im Haus Nr. 67 des Boulevard de la Croisette aber gewünscht war, sei gegenüber dem französischen Notar behauptet worden, der alte Herr lebe noch und bliebe nur krankheitsbedingt unsichtbar und unhörbar.
Vorgelegt wurde statt dessen eine “Bestätigung” des Frankfurter Notars und Rechtsanwalts Bodo H.
Der behauptet in seiner Bestätigung, den Verstorbenen “in vielen Angelegenheiten … rechtlich beraten” zu haben. Auch wegen der “vorgenannten Wohnung in Cannes” habe es mit ihm “mehrere detaillierte Beratungsgespräche” gegeben, in denen der Tote sein Einverständnis erteilt habe.
Bedauerlicherweise, so heißt es am Ende der notariellen Bestätigung, sei der alte Herr “aus gesundheitlichen Gründen weder zu einer Reise nach Frankreich noch zu einer eigenhändigen Unterschrift in der Lage.

Nun hatte der laut Todesanzeige am 13. 12. 1920 geborene polnische Jude Ignaz C. zwar den Holocaust überlebt, laut SZ “als Einziger seiner Familie”, nur seinen eigenen Tod hatte er nicht überlebt, auch wenn dies – wiederum laut SZ – der Gatte der hessischen Verfassungsrichterin Wolski an diesem Tag im Mai 2008 anscheinend darzulegen versuchte.
Ist es vorstellbar, dass die Reise des Michael Wolski nach Cannes und ebenso deren Zweck seiner Ehefrau Karin verborgen blieb?
Am 29. August 2007, also gut 8 Monate zuvor, zeigten wir in unserem Artikel den Ausschnitt eines amtlichen Dokuments, aus dem hervorging, dass sich Michael Wolski nackt in der Wohnung seiner greisen “Freundin” und Klientin Margit C. bewegte.
Keine schöne Schlagzeile für die (damalige) Vizepräsidentin des Darmstädter Verwaltungsgerichts.
Dass sie deswegen eine Scheidung erwog, ist nicht bekannt. Es ist auch unwahrscheinlich. Alle Umstände sprechen dafür, dass die spezielle “Liaison” ihres Gatten mit der Greisin unter ihren Augen und (mindestens) mit ihrer Duldung geschieht.

Auf jeden Fall würde aber bei dieser Vorgeschichte jede Frau in ihrer Situation und Position dem Ehemann einschärfen: Tue in dieser sensiblen Angelegenheit nichts mehr, wovon ich nichts weiß!!
Deswegen darf man davon ausgehen, dass die Verfassungsrichterin Wolski von der durch Anwälte bzw. Notare betriebenen wunderlichen “Wiederauferstehung” des Ignaz C. Kenntnis gehabt hätte -wenn sich dies so zugetragen haben sollte, wie in der SZ dargestellt.

Und wie entwickelt sich die Affäre juristisch? Darüber berichtet Dr. Janusz Pomer, der Schwiegersohn von Ignaz C. auf seiner Website die-richterin.com:

>Die diversen Ermittlungen gegen Michael Wolski wurden verlegt, verschoben und an verschiedene Abteilungen (bis zur Staatsanwaltschaft Darmstadt) zerstückelt. Die Richterin Karin Wolski (Mitglied des Staatsgerichtshofs und Vizepräsidentin des Frankfurter Verwaltungsgerichts) genießt im Steuerstrafverfahren ihres Mannes die Vorzüge des „Hausfrauenparagraphen“ einer „unwissenden Hausfrau“. Im Februar 2009 wurden Ermittlungen gegen Richterin Frau Wolski offiziell eingestellt, gleichwohl die Staatsanwaltschaft das Bestehen solcher Ermittlungen immer bestritt.

Auch sonst ist die Justiz, was den Fall Wolski anbetrifft, nicht sehr eifrig: Verfahren gegen Wolski wegen Parteienverrat wurde im Frühjahr 2008 auf Februar 2009 angesetzt und sehr kurzfristig abgesagt. Auch das Steuerstrafverfahren wurde kurzfristig abgesagt. Was mit den weiteren Verfahren seit 2003 passiert (Betrug, Untreue) ist nicht bekannt, man kann es sich allerdings denken.
Seit Mai 2008 liegt der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Wirtschaftsabteilung, eine weitere Anzeige wegen gemeinschaftlichen Betruges gegen Michael Wolski vor.
Hierbei versuchte der nimmersatte Wolski sich eine Luxusimmobilie des verstorbenen Ignaz C. zu erschleichen, in dem der 2 Jahre zuvor Verstorbene, dank 3 Frankfurter Notaren, neue Vollmachten ausstellen konnte. Und damit zum Leben wiedererweckt wurde.
Nachdem die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt den Fall zunächst zu anderen Abteilungen zu verschieben versuchte, ist der Fall letztendlich doch zu ihr zurückgekehrt. Und da liegt er offensichtlich immer noch.

Viel aktiver war diese, angeblich permanent unterbesetzte Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Frankfurt, als sie den Verfasser dieser Webseiten zur selben Zeit mit künstlichen und unberechtigten Ermittlungen und Durchsuchungen bombardierte:
Die Ermittlungen im Fall der berühmten Nacktfotos, angeblichen Stalking (von wem und was auch immer) und gegen das Betreiben dieser Seiten, wurden aktiv und wohl gerne übernommen. Bei Ersuchen auf Akteneinsicht zwecks Verteidigungsvorbereitung, wurden diese Verfahren allerdings umgehend eingestellt. < [Hervorhebungen von uns]

Es wäre übrigens ein Irrtum, solche Vorgänge nur der hessischen CDU anzulasten. Wer die “Odenwald-Geschichten” kennt, weiß, dass die SPD in dieser Hinsicht nicht die Spur besser ist.
Man denke nur an mehrere Strafverfahren, die den Odenwälder Landrat Schnur betrafen und von dessen Parteifreunden bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt (OStA. Georg Werner Balß und OStA. Thomas Seifert) obhutlich bearbeitet wurden – ganz in seinem Sinne natürlich.
Rechtsbeugungen sind in der deutschen Justiz Alltag.
Die Sueddeutsche zitiert in ihrer Reportage auch den Leiter der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Der wirft dem renommierten Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Jürgen Fischer vor, er überziehe die Justiz wegen deren Agieren im Fall Wolski mit
infamen und bösartigen Unterstellungen“.
Es ist dies die typische Phraseologie jener Institution, die Henryk M. Broder ungestraft “Erben der Firma Freisler” nennen konnte. Der gerade zitierte Leiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt ist laut SZ übrigens ein “SPD-Mann”.
Er stellte sich vor seinen mit der Wolski-Affäre wohl besonders befassten Oberstaatsanwalt Heinz-Ernst Klune.
Über den hatte schon der SPIEGEL am 28. 2. 1994 Interessantes berichtet (“Das perfekte Verbrechen“):

>Das für juristische Laien Unvorstellbare gelang: Staatsanwalt Heinz-Ernst Klune erklärte sich bereit, umfangreiche und schwerwiegende Teile der Anklage als “unwesentliche Nebenstraftat” fallenzulassen. Als Gegenleistung sollte Otto ein Geständnis ablegen in Sachen Untreue und persönlicher Bereicherung.

Prozeßökonomie lautet die Zauberformel, mit der Juristen die merkwürdige Kungelei zwischen Staatsanwalt und Verteidigung begründen. Dies sei, sagt Klune, “zweckmäßig oder gar notwendig”, wenn Mammutprozesse dadurch beschleunigt werden könnten.<

Es bedarf keiner Erwähnung, dass es sich bei Otto selbstverständlich nicht um jenen (Angeklagten-) Typus handelte, der von der Justiz wegen eines angeblichen Diebstahls von Pfandbons (Wert: 1,30 €) weniger privilegiert angefasst wurde – so wie die mittlerweile als Emmely bekannt gewordene Kassiererin Barbara E.

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Verfassungsbeschwerde von Bert Steffens: Wahl-Stimmzettel verstoßen gegen Europäische Menschenrechtskonvention

27.07.09 (Allgemein)

Am 01.02.07 veröffentlichte ich in www.justizskandale.de den 4. Teil meines Beitrages “Die demokratische Gesellschaft und ihre Feinde – Über die grundlegenden Ursachen von Justiz- und Politskandalen”. Der Beitrag hatte den Untertitel “Landesregierungen ohne Legitimation: Berlin und Mecklenburg-Vorpommern 2006 – Irreale Zahlen nach den Wahlen”. Bereits zuvor und auch später habe ich zu Wahlen in anderen Bundesländern festgestellt: Die Parteien arbeiten mit irrealen Wahlberechnungen, denn selbst bei einer Wahlbeteiligung von 30 Prozent würde die Partei mit den meisten Stimmen eine “absolute Mehrheit” für sich behaupten können oder – wie zuletzt bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz geschehen – die SPD bildete mit real weniger als 27 Prozent allein die Landesregierung, weil sie für sich irreal eine “absolute Mehrheit” behauptete.

Aber das sind noch nicht alle Folgen irrealer Wahlberechnung: Selbst radikale Parteien, die aus ihrer Feindschaft zur Demokratie und zu Menschrechten keinen Hehl machen, gelangen – trotz eines realen Wahlergebnisses von weit unter 5 Prozent – mittels irrealen Wahlberechnung in Landtage und gfls. in den Bundestag. So kommt es, dass sich auch die Berechnungen zur Parteienfinanzierung auf zu hohe, sprich irreale Wahlergebnisse stützen. Selbst die angebliche Bedeutung, die sich die Parteien selbst zumessen, wird nur von irreal berechneten Wahlergebnissen getragen.
Die Ursache: Auf dem Stimmzettel – nicht nur bei Bundestagswahlen – fehlt die Möglichkeit, sein NEIN zu allen sich anbietenden Parteien und Kandidaten ankreuzen zu können. So werden die Stimmen der Wahlberechtigten, die NEIN zu allen sich anbietenden Parteien und Kandidaten sagen wollen, schlicht unterschlagen. Diesem Übel kann durch ein einfaches Mittel ein Ende bereitet werden: Durch die Beachtung des Artikels 3 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK, der schon seit Februar 1957 (!) auch in Deutschland gilt. Diesen zu Grunde legend, habe ich am 12.06.2009 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und zwar wegen

Verletzung meiner Rechte als wahlberechtigter Bürger in der
bevorstehenden Bundestagswahl 2009,

auf Grund

a) der Beschränkung der Möglichkeit der Kundgabe meines politischen
Willens als Wahlberechtigten, hier durch die gemäß § 34 Bundeswahlgesetz (BWG) und § 45 Bundeswahlordnung (BWO) vorgegebene Ausgestaltung des amtlichen Stimmzettels und

b) der bisherigen Art der Berechnung der Wahlergebnisse.

Selbst die größten Optimisten haben nach der weltweiten Finanzkatastrophe und dem Offenbarwerden der Gier und Unfähigkeit der miteinander verflochtenen Politiker, “Banker”, Versicherer, Energielieferer und der “Global Player” erkannt: Mit politischen Parteien, die in Justiz und Exekutive nahezu alles bestimmen und selbst vor einer direkten Einflussnahme auf die Gesetzgebung, beispielsweise durch Banken und Versicherungen, keine Scheu haben – mit solchen Parteien kann man keinen “Staat machen”, zumindest keinen demokratischen Staat! Neue, aber auf dem Grundgesetz basierende Parteien müssen her, solche, die auch den HAUPTSATZ DER DEMOKRATIE aus Artikel 20 des Grundgesetzes beachten, demgemäß alle Gewalt vom Volke ausgeht – also nicht von Parteien.
Lesen Sie doch den ganzen Sachverhalt, der in meiner Verfassungsbeschwerde verständlich formuliert dargestellt ist. Der Text kann bei mir auch als Word-Doku per E-Mail angefordert werden, damit jeder selbstbestimmte Bürger ebenso eine Verfassungsbeschwerde einreichen kann.
Dies ist ganz einfach: Word-Text übernehmen, Datum ändern und meine persönliche Daten durch die Ihren ersetzen und dann: Ab nach Karlsruhe, per Fax oder Post. Achtung: Versand per E-Mail nicht erlaubt.
Hier der ganze Text der Verfassungsbeschwerde als pdf-Datei

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