Justizskandale.de

>Hinter dem Gesetz sind alle ungleich<

Duisburg Death-Parade: Die kalkulierte und prognostizierte Katastrophe

24.07.10 (Unbestimmt)

Das Rock-Festival im kalifornischen Altamont, 1969 von den Rolling Stones initiiert, symbolisiert das Ende der Hippie-Bewegung und ihrer naiven Hoffnungen.

Als Sicherheitskräfte eingesetzte Hells Angels prügelten auf Besucher ein, bei einer Messerstecherei starb ein Afroamerikaner.

Im Rückblick und im Vergleich mit der heute katastropal entglittenen Loveparade in Duisburg nimmt sich Altamont aber noch harmlos aus.

Bei einer Massenpanik vor dem Festivaleingang starben mehr als ein Dutzend Menschen, über hundert wurden verletzt, viele davon schwer.

Zertrampelt wurde da wohl auch die ‘Idee’ der Loveparade. Deren Gründer, Dr. Motte alias Matthias Roeingh, klagt auf seinem Weblog nun die Veranstalter in Duisburg an:

>das gelände abzusperren war ein fehler. die loveparade war immer offen für alle in berlin, mit rückzugsmöglichkeiten in den tiergarten… wir hatten immer sani’s ohne ende wasser. ein einziger zugang durch einen tunnel birgt die katastrophe in sich. ich bin sehr traurig<

Im FOCUS klingt sein Verdikt noch drastischer:

>Da ging es doch nur ums Geldmachen. Die Veranstalter haben nicht das geringste Verantwortungsgefühl für die Menschen gezeigt.<

Auf der Website loveparade.de ist jetzt mit wenig Weiß vor viel Schwarz zu lesen:

>Unser Anliegen, ein fröhliches Miteinander von Menschen durchzuführen, ist heute von den tragischen Unglücksfällen überschattet worden.
Daher beenden wir den Livestream zur Loveparade. Unser aufrichtiges Beileid gilt allen Angehörigen und unsere Gedanken sind bei denjenigen, die derzeit noch versorgt werden müssen.

Die Stadt Duisburg hat eine Hotline eingerichtet, unter der sich besorgte Angehörige informieren können: 0203-94000.<

Bei den Ruhrbaronen rechnet Stefan Schroeder mit den aus seiner Sicht Veranwortlichen ab:

>Die Loveparade ist erledigt. Für alle Zeiten, so hoffe ich. Was als antiautoritäre Demonstration der Berliner Partyszene begann, endete in einem totalen Desaster – verursacht von unfähigen Ruhrpott-Bürokraten.

Mein Zorn gilt den Bürokraten in Duisburg …

Dabei war schon Berlin die Fratze hinter den Beats für jeden, der es wissen wollte, zu sehen. Drogenfressen, Livepornodrehs im Tiergarten, Hecken knietief in Pisse und Schlamm dazu tonnenweise Müll.
Berlin hatte keine Lust mehr auf den Scheiß

Duisburg hatte die wahnsinnige Saufsause eigentlich schon aus Geldmangel abgesagt. Der Rat hatte Einsicht bewiesen und das Ding beerdigt. Es war zu Ende. Aber der Duisburger Oberbürgermeister Sauerland hat die Leiche zum zweiten Mal erweckt. Hat den Zombie beatmet. Mit Geld – mit frischem Geld. Warum? Weil er Ruhm wollte für sich und seine Stadt. Sauerland, hättest Du doch dieses Geld nie besorgt. Hättest Du nur auf die Stimmen deines Rates gehört. Niemand wäre gestorben. Niemand.


Am Freitag habe ich gefragt, wie viele Menschen auf den Platz passen. Der Sprecher der Stadt wollte es nicht sagen. Er meinte, das sei geheim. Er wolle und dürfe das nicht sagen. Ich habe in der Verordnung nachgesehen, die regelt, wie viele Menschen bei öffentlichen Veranstaltungen auf Plätzen zugelassen sind. Daraus ergab sich, dass auf den Platz maximal 500.000 Menschen durften. Zwei Menschen je Quadratmeter. Heute heißt es, 800.000 seien drauf gewesen. Fast doppelt so viele wie erlaubt.

Es war klar, dass da was passieren muss. Es war sicher, dass das schief geht. Die Planer des Technobastards hätten das Ding verneinen müssen. Weil sie gesehen haben, dass das nicht geht. Wo sind die Mahner gewesen? Was haben sie gesagt? Warum wurden sie nicht gehört? Weil Oberbürgermeister Sauerland die Party des Berliner Guhls wollte? Weil er Ruhm wollte?

Diese Polizei hat eine Mitverantwortung für das Desaster bei der Love-Parade. Sie hätte wissen müssen, dass sie das Monster nicht beherrschen kann. Sie hätte die Parade absagen müssen – aus Sicherheitsgründen.< [Links und Hervorhebungen von uns]

Vor vier Tagen titelte Ingmar Kreienbrink in einem WAZ-Artikel: “Loveparade wird zum Tanz auf dem Drahtseil“.

Über hundert Kommentare gab es zu diesem Artikel. Viele sagten die Katastrophe voraus:

>Das schlimme an dieser Geschichte ist doch, daß man anschließend diese organisatorischen Vollidioten noch nichtmals zur Verantwortung wird ziehen können.
Was die da machen, ist höchstgradig kriminell. Was ist denn, wenn zu dem Chaos noch Panik kommt, was ist dann? Panik heißt Flucht, und Flucht heißt Ausdehnung. Wohin soll sich diese Masse an Menschen ausdehnen, wenn was schief geht, und Panik ausbricht?< [von voltago, am 20.07.2010 um 19:36]

>230.000 qm für sagen wir mal 460.000 Menschen, das ergibt genau einen halben Quadratmeter pro Person. Und davon geht noch der Platz ab, den Bühnen brauchen und vor allem den die Floats brauchen. 460.000 Menschen sind wie Sardinen in der Dose, da kann sich keiner mehr bewegen. Wenn dann aus irgendeinem Grund da eine Panik ausbricht, dann gibt es Tote – und nicht wenige. Solch eine Menge auf so engem, eingezäunten Raum, das kann nicht gutgehen. Meine Kinder gehen nicht hin, sie verstehen das und teilen die Bedenken. [von MadCat , am 20.07.2010 um 20:33]

>Das hört sich alles andere als “sicher” an. Wie sollen auf das Gelände 500 000 Menschen und 20 Floats passen? Wahrscheinlich werden mehr als 1 Million Besucher kommen. Das kann dann gefährlich werden. Wissen die Verantwortlichen was sie da tun? Wenn in solche Menschenmengen bei dem beschränkten Raum mal eine unkontrollierte Bewegung entsteht, dann gibt es zu hauf Tote und Verletzte.< [von Benno , am 20.07.2010 um 23:56]

>Nicht ganz korrekt – liebe kollegen! unterlagen der bahn belegen, dass das gelände für max. 270.000 personen geeignet bzw. zulässig ist… neue rechnung bitte!…und da wird doch selbst dem matheschwächsten klar, warum der sicherheitsbeauftragte herr rabe aus “einsatztaktischen gründen” nicht konkreter wird – äähh konkreter werden darf- muss es da wohl besser heißen… viel spaß! Bleibt nur zu hoffen, dass das wetter einige von ihrer anreise abhält und nichts schlimmes passiert… unverantwortlich.< [ von Andrea Joseph, am 21.07.2010 um 07:47]

>es gibt nur einen Zugang zum Gelände und der ist unter einer langen Brücke. Was passiert wenn hier Panik ausbricht?<
[von tron , am 21.07.2010 um 08:24]

>Das ist die schlechteste Idee, die Duisburg jemals hatte kombiniert mit der lächerlichsten Planung & Organisation…das kann nur in die Hose gehn …< [von Tadaaaa , am 21.07.2010 um 09:30]

>Berlin ist die einzige Stadt die auch nur annähernd in der Lage ist, 1,2 Million [von Moderation editiert] zu händeln.
Eine Provinzstadt in NRW kann das mit Sicherheit nicht. Wem sein Leben lieb ist, der bleibt von diesem Wahnsinn fern.<
[von Maike Kampmann , am 21.07.2010 um 10:19]

>An alle Zweifelnden: BLEIBT ZUHAUSE !!
Der einzige Zugang liegt in einem Tunnel, ist maximal 15 Meter breit (also etwa wie die Bahnhofshalle) und besteht aus Kopfsteinpflaster. Der Belag des Festplatzes sah vom Zug aus wie grober Schotter, also wäre festes Schuhwerk zu empfehlen. Zelte und Zäune stehen mittlerweile, das macht den Platz auch nicht gerade größer -im Gegenteil-.
Als Bewohner der Innenstadt (Luftlinie zum Festplatz ca. 300 Meter) darf ich auch noch das Auto wegfahren, weil absolutes Parkverbot in ALLEN innerstädtischen Straßen !! Öffentliche Busse und Bahnen verkehren nicht oder werden weiträumig umgeleitet. Noch Fragen ??< [von wattearvolt , am 21.07.2010 um 20:09]

>Beunruhigende Zahlen: der einzige Zugang zum Platz hat eine Durchgangskapazität von 60000 Personen je Stunde. Wenn 400000 auf dem Gelände Platz haben, über 1 Million erwartet werden, wird hier schon ein gefährlicher Brennpunkt entstehen. Ich finde die Loveparade hervorragend, aber sie gehört nicht in diese Stadt.<
[von FriedLich53 , am 22.07.2010 um 07:58]

>Das ist eine Katastrophe , wie kann eine Stadt nur auf die Idee kommen einen einzigen zugang zu öffnen, jeder weiß das dort nicht nur einige sondern viele sich dort mit Chemi vollknallen wen da nur “einer ” Panik bekommt ist die Ka****am dampfen leute werden in Panik auf die öffnung stürmmen und das wird nicht lustig, ich werde mit sehr gemischten gefühlen dort hinfahren und wirklich das beste hoffen.<
[von Lole1322 , am 22.07.2010 um 10:24]

> …genau: Viel Spaß Euch allen… Vorallem den Verantwortlichen, die hoffentlich ordentlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn – wir hoffen es nicht – etwas passieren sollte.
Bleibt zu hoffen, das es schüttet und stürmt und somit einige von ihrer Anreise absehen… Bringt Euch besser in Sicherheit – und zwar ganz weit weg vom Duisburger Bahnhof.<
[von Alex , am 22.07.2010 um 13:00]

>Noch einmal – die Loveparade in Essen und Dortmund kann man NICHT miteinander vergleichen! Grund: in Essen war 2007 der GESAMTE Innenstadtbereich großräumig abgesperrt & die Raver konnten sich im GESAMTEN Innenstadtbereich FREI bewegen. In Dortmund waren bereits feste Laufwege vorgegeben und das LoPa-Gelände war eingezäunt und keine freie Bewegung möglich. Das war schon hart an der Grenze! Die Stimmung war mehr als gereizt & das auf einer wesentlich größeren Veranstaltungsfläche als uns Duisburg nun “serviert”. Es ist keine Loveparade mehr sondern ein schnödes Festival, mit einer maximalen Besucheranzahl auf einem fest abgesteckten Gelände. Warum diese max. Besucheranzahl für die max. 230 000 qm, die nur zur Verfügung stehen nicht bekannt gegeben wird, ist und bleibt mir aber ein Rätsel! Was will man denn hier provozieren? Aggression? Da hat sich die Stadt Duisburg ein schönes Ei gelegt – viel Spaß beim ausbrüten! Ich bleib lieber zu Hause!< [von bimmelbommel01 , am 22.07.2010 um 14:56]

>der zugang in einem tunnel ist nicht nur ein schlechter witz, er macht das ganze gelände zu einer riesigen falle. einmal drin und man kommt nie wieder raus. …
fazit: ich währe wirklich sehr gerne hin gegangen, aber mein gesunder menschenverstand rät mir das spektakel lieber vor dem heimischen fernseher zu genießen< [von klotsche , am 22.07.2010 um 18:18]

>Als ortsansässiger habe ich mich seit Jahren auf die Duisburger loveparade gefreut- nun gehe ich nicht hin. Zu groß sind die Sicherheitsbedenken, ich halte es für sehr gefährlich so viele Menschen durch den langen Tunnel und einen einzigen Zugang schleusen zu wollen.< [von Gonzo50 , am 23.07.2010 um 14:57]

>Mein Nachbar arbeitet bei der Feuerwehr. Er hat auch gesagt, daß das eigentlich gar nicht erlaubt sein dürfte, man mache sich ernsthaft Sorgen, wieviele Knochenbrüche, Bänderdehnungen und Gelenkzerrungen auf die Helfer und umliegenden Krankenhäuser zukommen werden. Das Gelände sei außerdem viel zu klein und habe nur einen offiziellen Zugang, wie da im Falle einer Panik reagiert werden soll, wisse man auch nicht. < [von Alex, am 23.07.2010 um 15:45]

SPON zitiert den Oberbürgermeister so:

>Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sagte, das Sicherheitskonzept für die Love Parade sei stichhaltig gewesen.<

Man wird wetten können, wieviele Tage es bis zu seinem Rücktritt braucht. Vor ihm dürfte allerdings sein Dezernent für Sicherheit und Recht, Wolfgang Rabe, den Hut nehmen. Zumindest die Angehörigen der Toten werden die Schuldigen für das Desaster auch vor Gericht sehen wollen.

Haarsträubend klingen jetzt die Rechtfertigungen der ‘Experten’:

>Der Panikforscher Michael Schreckenberg verteidigte derweil das Sicherheitskonzept, an dem er selbst beteiligt war. Der Tunnel, in dem es zur Massenpanik gekommen war, sei groß genug ausgelegt gewesen, sagte Schreckenberg im WDR-Fernsehen. Nach seinen Aussagen waren im Vorfeld der Loveaparade viele mögliche Notfälle durchgespielt worden. „Es gibt aber immer Menschen, die sich nicht an die Spielregeln halten“, meinte er.

Laut Schreckenberg hatten kurz vor dem Unglück mehrere Loveparade-Teilnehmer ein Gitter überrannt und waren eine Treppe hochgelaufen. Dabei seien einige gestürzt. „Im Sicherheitsplan war“, so Schreckenberger, „nicht vorgesehen, dass Menschen von oben herunterfallen.“< [Links und Hervorhebungen von uns]

Im Newsticker des WDR wurde vor kurzem gemeldet, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg am Sonntagmorgen die Planungsunterlagen der Loveparade beschlagnahmt hat.

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TV-Tipp: Leben unter Verdacht – Der Fall Harry Wörz

29.06.10 (Unbestimmt)

Vor fast 5 Jahren wurde in den Odenwald-Geschichten erstmals über den Fall ‘Harry Wörz’ berichtet.
Wir schrieben damals über diesen Justizskandal und das Engagement von Internet-Aktivisten, die ihn aufdeckten:

>In einem der spektakulärsten Kriminalfälle der letzten Jahrzehnte führte das Engagement von Justizkritikern zum Freispruch des jahrelang zu Unrecht inhaftierten Harry Wörz.
Wörz wurde sehr wahrscheinlich das Opfer einer Intrige der Polizei in Pforzheim, die so einen tatsächlichen Täter in den eigenen Reihen gedeckt haben könnte.[...]
Skrupellose Rechtsbeuger innerhalb der Justiz machten das fragwürdige Spiel mit und brachten Wörz, der “nur” ein einfacher Bürger war und keine Beziehungen hatte, jahrelang hinter Gitter.<

Der BGH hob diesen Freispruch dann wieder auf. Das konnte man noch erwarten.
Später nahm der Fall eine Wendung, die auch wir nicht erwartet hatten. In den Medien sprach man von einer Sensation und das war es auch:
In einem neuen Prozess vor dem Landgericht Mannheim machten Richter endlich das, was sie bereits 11 Jahre zuvor tun mussten, aber nicht taten: Sie befassten sich unbefangen und akribisch mit dem Fall und gewährtem dem Justizopfer Harry einen Freispruch erster Klasse. Mehr noch: Sie benannten einen damals in die “Ermittlungen” involvierten Polizisten als den wahrscheinlichen Täter.
Man muss nach allem bisher Bekannten davon ausgehen, dass Harry Wörz ein Komplott von Polizisten zum Verhängnis wurde.
Ob dieses Komplott jemals aufgeklärt wird, ob der wahre Täter jemals zur Verantwortung gezogen wird, ob die bereits 1997 skandalös agierende Staatsanwaltschaft und das 1998 skandalös verhandelnde und urteilende Landgericht Karlsruhe je wegen Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Strafvereitelung belangt wird, ist unwahrscheinlich, das Letztgenannte sogar ausgeschlossen: Lumpen und Pfuscher innerhalb der Justiz werden in aller Regel nie belangt. Allenfalls könnte die weitere Karriere etwas stottern – oder im Gegenteil sogar Fahrt aufnehmen.

Wer immer hoch Illusionen über den ‘Rechtsstaat’ anhängt, sollte sich heute abend (22:45) in der ARD eine Dokumentation zum Fall des Harry Wörz ansehen – oder sie aufzeichnen.
Die ARD nennt den Film von Gunther Scholz einen “spannenden dokumentarischen Krimi”.
Man sollte auch keinen Moment vergessen, dass die späte Gerechtigkeit für Harry Wörz eine äußerst ungewöhnliche Ausnahme darstellt. Möglich geworden vielleicht auch nur, weil Freunde von Harry Wörz schon frühzeitig die Umstände des Justizskandals via Internet publik machten.

Julia Jüttner schreibt in Spiegel Online abschließend:

>Für Harry Wörz ist all das kein Trost. Er ist finanziell ruiniert. “Man hat mir alles gestohlen, alles. Nicht nur meinen Sohn, Eltern, Verwandte, Bekannte”, sagt der 44-Jährige im Film. “Das braucht lange, bis ich über das hinwegkommen tue. Wenn ich überhaupt darüber hinwegkommen tue.”

Seit wenigen Wochen befindet sich Harry Wörz in Kur, von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Bekannten zufolge geht es ihm sehr schlecht.<

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Solidarität mit Rolf Schälike: Wider das Prozess-Stalking und die Zensurversuche von Juristen

16.03.10 (Unbestimmt)

BildRolf Schälike, als Diplom-Physiker ausgebildet und in der harten Schule der SED-Herrschaft zum Kämpfer gegen die Zensur gereift, ist ein mutiger Mann.
Über seinen “Watchblog für Presserechtsverfahren” hatte im letzten Dezember anerkennend René Martens in der taz berichtet.

Schon im Juni hatte auch die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung seinem Engagement für die Meinungs- und Pressefreiheit mehrere Seiten gewidmet.

Birger Menke schrieb dort über ihn, den (oft) “einzigen Zeugen“:

>Schälike wurde 1938 geboren, seine Eltern, überzeugte und engagierte Kommunisten, lebten im Moskauer Hotel „Lux”, der Wohnstätte der Komintern. Die Eltern verkehrten in hohen Kreisen, Vater Fritz wurde 1946 Leiter des Dietz-Verlages und blieb es bis 1962, hier erscheinen bis heute die Klassiker sozialistischer und kommunistischer Theorie.
Als Kommunist erzogen, wusste ich angeblich besser, was das Glück der anderen ist“, sagt Schälike.
Doch er emanzipierte sich schon früh von seiner Erziehung. Zwar trat er 1960 der SED bei – doch es sollte eine kurze Mitgliedschaft sein: Als ein Auftritt des Sängers Wolf Biermann in Dresden abgesagt werden sollte, habe er mit einem Aufruf an die Parteigenossen reagiert: „Druckt sofort Plakate, verkauft Eintrittskarten, habe ich ihnen gesagt”, so Schälike.
Biermann nannte Schälike 1001 in seiner Dankesrede zum Georg-Büchner-Preis mit anderen einen „Schluck Wahrheit in den Wüsten der Lüge”.
1966 schloss ihn die SED aus der Partei aus, 194 wurde er verhaftet, wegen „staatsfeindlicher Hetze”. Er hatte Bücher verbreitet, darunter Titel von Heinrich Böll oder Wolfgang Leonhard. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft. [...]
Schälike ging in Haft, trat in Hungerstreik und wurde schließlich 1985 in die Bundesrepublik abgeschoben. „Die DDR entledigt sich eines Unbeugsamen”, meldete die F.A.Z. Schälike war frei.<

Inzwischen liegt er auch in der Bundesrepublik im Clinch mit einem Berufsstand, der sich qua Ausbildung und ebenso dank dominanter Charaktermerkmale für Repression in beliebigen Staatsformen eignet: Juristen.

Sie sind hier und heute in der Lage, Menschen zumindest wirtschaftlich zu ruinieren.

Was dies konkret für Schälike bedeutet, konnte man in der taz lesen:

>Wenn der etwas andere Gerichtsreporter Rolf Schälike über Geld redet, bekommt man es ein bisschen mit der Angst: Seine juristischen Kosten beliefen sich 2009 auf 4.700 Euro pro Monat, sagt er in einem Tonfall, als ginge es um Heizung, Strom und Wasser. Insgesamt sind seit 2003 rund 150.000 Euro angefallen – sein persönlicher Preis für die Meinungsfreiheit.<

Nun steht Schälike ein weiterer Prozess bevor. Morgen vor dem Landgericht Berlin. Auf seiner Website buskeismus.de teilt er mit, worum es geht – nicht nur für ihn, sondern auch für viele andere, denen Justiz und Juristen einen Maulkorb verpassen wollen:

>Hinweis auf das gerichtliche Verfahren
86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite „www.buskeismus.de“ durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.<

Wer es kann, sollte Schälike unterstützen. Er verdient Solidarität.

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Ende eines Anwalts: Abmahn-King von Gravenreuth tot

22.02.10 (Unbestimmt)

Über einen Suizid und einen Suizidenten sollte man nicht spotten. Günter Freiherr von Gravenreuth freilich waren Feinde zeitlebens wichtiger als Freunde. Feinde nämlich machte er sich viele und Freunde wenig – vor allem nicht im Internet.
Dass sich dort das Mitgefühl für den Selbstmörder in engsten Grenzen hält, wird ihm bewusst gewesen sein – auch gestern nacht, als er sich in München – Schwabing das Leben nahm.
Der 61-Jährige erschoss sich, als das alarmierte Sondereinsatzkommando der Polizei in seine Wohnung eindrang.
Gravenreuth hatte seinen Suizid in mehreren eMails angekündigt. Auch Steffen Wernery, einer der Gründer des Chaos Computer Club, hatte von ihm eine Abschiedsmail erhalten.

>Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache, der Verdacht auf Krebs – letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes, sind laut seinen letzten Worten die Hintergründe< [so Wernery gegenüber Golem.de]

Bei der “nicht ausgestandenen Strafsache” handelte sich um eine 14-monatige Gefängnisstrafe, die der Anwalt in wenigen Tagen antreten sollte. Wikipedia schreibt darüber:

>Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten.
Die taz erstatte daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt und er versuchte sich mit „mangelnder Rechtskenntnis“ und dem „Chaos in seinem Büro“ zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass „die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt“ werden müsse. Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.
Gravenreuth legte Berufung ein.
Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein. Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein. [...]
Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen. Das Kammergericht wertet die strafbare Handlung von Gravenreuths als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen. Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte.<

Sascha Borowski erinnert in der Augsburger Allgemeinen an die Anfänge eines “der schillerndsten und umstrittensten Anwälte Deutschlands”:

>Freiherr von Gravenreuth, 1948 als Günter Werner Dörr geboren, machte sich vor allem als Abmahn-Anwalt in der Internetszene einen Namen. Bekannt wurde der Jurist bereits 1992 durch die sogenannten “Tanja-Briefe”: Damals schrieb er als Mädchen getarnt (“Tanja Nolte-Berndel”) Menschen an, die in Computerzeitungen inseriert hatten und bat sie um den Tausch von Computerprogrammen. Wenn die Briefempfänger darauf eingingen, mahnte er sie wegen Urheberrechtsverstößen ab.<

Man darf spekulieren, ob auf jeden Juristen, der so endet, 100 andere kommen, die durch Leute solchen Schlages in die Verzweiflung und nicht selten auch in den Suizid getrieben werden.

Erst vor zwei Wochen hatte sich im Odenwald ein 38 Jahre alter Mann aus Erbach mit einem Sprung vom Himbächlviadukt das Leben genommen.
Die Gründe konnten vielfältig sein. Dass in diesem Fall juristische Konflikte eine Rolle spielten, ist aber nicht ganz unwahrscheinlich.
Schlagzeilen machte im letzten Jahr auch der Suizid von Christian Schäffer. Vorausgegangen waren der Verzweiflungstat zweifelsfrei juristische Auseinandersetzungen.

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Regensburger Legende vom Terminator: Wie Staatsanwaltschaft und Polizei den Tod von Tennessee Eisenberg “erklären”

21.12.09 (Unbestimmt)

Räumlichkeiten, in denen Staatsanwälte wirken, müssten das Herz jedes Anthroposophen höher schlagen lassen: Es wird dort nämlich gern so gelogen, dass sich die Balken biegen.
Heute ist es die Staatsanwaltschaft Regensburg, die eine bemerkenswerte Geschichte als wahr verkaufen will.
Zu beantworten war von ihr, warum 8 Polizisten den 24 Jahre alten Studenten Tennessee Eisenberg nicht anders als mit 12 Schüssen (tödlich) zu stoppen wussten.
Der bis dahin als friedlich und freundlich geltende Musikstudent soll am 30. April 2009 in Regensburg zunächst seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht haben und danach die herbeigerufenen Polizisten.
Selbst die FAZ wunderte sich über diesen Fall.
Martin Wittmann schrieb dort im Juli:

>Seine Mutter, eine Schauspielerin, die ihren Sohn nach Tennessee Williams benannt hat, beschreibt ihn als feinfühlig und tiefsinnig, als einen, der in Ausnahmesituationen immer gelassen reagiert habe. Sein Vater Mahdy schreibt auf der Internetseite, die eingerichtet wurde, um Trauer zu bekunden und Geld für Anwaltskosten zu sammeln, von der sanften Art seines Sohnes.
Kreativ, offen, selbstlos, nie aufdringlich oder gar aggressiv sei er gewesen, sagt Annas Vater. Ein Asket, der Suchtmittel mied und nicht einmal Kaffee trank, sagt Tennessees Bruder Ben. Selbst im Streit, sagt Anna, sei er ruhig und konstruktiv geblieben. Deeskalierend nenne man so was wohl, sagt sie. Wer Tennesse nach seinem Tod kennen lernt, kann ihn sich schwerlich mit einer Waffe vorstellen. Wer ihn davor kennen gelernt hat, will es sich nicht vorstellen.<

Man mag ja noch glauben, dass der junge Mann an diesem verhängnisvollen Tag durchdrehte und nicht mehr er selbst war.
Aber wütete der nur 70 Kilo wiegende Student tatsächlich wie ein Terminator, der sich weder durch Pfefferspray und Schlagstock, noch durch eine zerschossene Kniescheibe und einen Armdurchschuss aufhalten ließ?

Hans Holzhaider spricht heute in der Süddeutschen von einer “Szene wie im Zombiefilm“:

>Zwei Kartuschen voll Pfefferspray mitten in Eisenbergs Gesicht – der Mann wischt sich über die Stirn und fängt lauthals an zu lachen. Ein Schuss von hinten durchs Knie, einer durch den linken Arm – keinerlei Reaktion.
Weitere Schüsse auf die Beine, dann auch auf den Rumpf – wiederum keine Reaktion, der Mann dreht sich nur um und geht jetzt auf die Schützen los. Weitere Schüsse, aus kurzer Distanz. Jetzt endlich geht Eisenberg zu Boden, einer der letzten Schüsse traf ihn ins Herz.
So etwas mag theoretisch möglich sein, für den unbefangenen Betrachter bleiben doch erhebliche Zweifel.<[Hervorhebungen von uns]

Für den befangenen Betrachter, der einmal erlebt hat, wie in der Justiz mit aller Selbstverständlichkeit gelogen und getrickst wird, wenn höhere Interessen (oder die von Kollegen) im Spiele sind, bleiben mehr als Zweifel.

Die Wikipedia verweist in ihrem Artikel über Tennessee Eisenberg auf eine Meldung des Spiegel:

>Anfang November 2009 meldete der Spiegel, einer der am Einsatz beteiligten Polizisten habe in einer Zeugenaussage angegeben, bei den Schüssen auf Eisenberg habe es sich nicht um Notwehr gehandelt.
Seiner Darstellung zufolge hätten die Polizisten Eisenberg nicht mit Schlagstock und Pfefferspray aufhalten können, woraufhin die ersten Schüsse gefallen seien.
Weitere, letztendlich vermutlich tödliche Schüsse hätten Eisenberg erst getroffen, als bereits keine Gefahr mehr für die Polizisten bestand.< [Hervorhebungen von uns]

Auch die Berliner taz kommentiert heute die Verfahrenseinstellung im Fall Eisenberg. Ron Steinke weitet dabei den Blick auf die systemimmanente Korruption in den Ermittlungsbehörden:

>Das Einstellen von Verfahren gegen tatverdächtige Polizeibeamten aber ist die Regel. Während etwa in Großbritannien, Frankreich oder Portugal unabhängige Kommissionen für Ermittlungen nach polizeilichen Übergriffen verantwortlich sind, bleibt in Deutschland die Polizei auch bei Strafverfahren in eigener Sache zuständig.

Für die beteiligten Polizisten ist die Ausgangslage denkbar günstig: Die Vernehmenden teilen die polizeiliche Perspektive der Vernommenen, sie kennen deren Alltag und Sachzwänge und schätzen die Kollegen als glaubwürdig ein.
Eine unabhängige Kontrolle der Polizei findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt“, resümierte der Menschenrechtsausschuss der UN bereits im Jahr 1996 – und wies damit auch auf ein
Problem der juristischen Strukturen hin, das seitdem ungelöst ist. [...]

Als Behörde, die täglich auf die gute Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen ist, ist die Staatsanwaltschaft gegenüber tatverdächtigen Polizeibeamten mitnichten unabhängig. Ein Großteil der Verfahren gegen Beschuldigte in Uniform bleibt daher spätestens auf dem Schreibtisch eines Staatsanwalts liegen.

In Berlin ergab eine parlamentarische Anfrage, dass von jährlich etwa 1.000 Ermittlungsverfahren wegen “Körperverletzung im Amt” satte 98 Prozent eingestellt werden, bevor sie je vor einen Richter kommen – wie nun in Regensburg. Ein Beitrag zur Lösung wäre die Einrichtung von unabhängigen Ermittlungskommissionen. Bürgerrechtler fordern sie seit langem – passiert ist noch nichts.< [Hervorhebungen von uns]

Hinzuzufügen wäre noch, dass es in Deutschland auch keine unabhängige Kontrolle der Justiz gibt. Wer da das Recht beugt, wird in aller Regel von einem Kollegen (wiederum rechtsbeugend) weißgewaschen.

Erst vor einer Woche übrigens thematisierte Dietmar Hipp im Spiegel die Forderung nach unabhängigen Ermittlungsbehörden für Delinquenten in Uniform:

>Es ist eine fragwürdige Solidarität unter Polizisten, die entweder schweigen oder ihre Aussagen untereinander abstimmen.
Solche Fälle lassen sich immer wieder auf bestimmte Muster zurückführen“, sagt der Hamburger Polizeiwissenschaftler Rafael Behr.
Die “Obstruktionsmechanismen” reichten vom “Sich-nicht-erinnern-Können” über das Zurückhalten von Aussagen wider besseres Wissen bis zur Falschaussage.
Motiv bei diesem “Gefahrgemeinschaftssyndrom” sei vor allem der “Schutz des kollegialen Nahraums“: “Selbst wenn der Kollege etwas falsch gemacht hat, wir halten zusammen, wir liefern den nicht aus.” Oft genug seien die Beamten aber auch heimlich davon überzeugt, dass das Opfer die Behandlung verdient habe.
Nur selten sagen Polizisten gegen Polizisten aus – am ehesten noch dann, wenn sie nicht zum selben Team gehören. [...]
Die Erfolgsrate der Polizei bei internen Untersuchungen ist auffallend gering.
So wurde allein im Jahr 2008 gegen Berliner Polizisten in 636 Fällen wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein, sechs beschuldigte Beamte wurden in einem Prozess freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer.
Oft steht Aussage gegen Aussage. Ein Betroffener zeigt den Beamten wegen Körperverletzung an, der Polizist reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Ohne weitere Zeugen oder Beweise werden beide Verfahren eingestellt.< [Hervorhebungen von uns]

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Missbrauch: Was die katholische Kirche und die deutsche Justiz gemeinsam haben

27.11.09 (Unbestimmt)

Beide sind “ehrwürdige Institutionen” und weil ihren Funktionsträgern das per se nicht abgenommen wird, hüllen sie sich gerne in eindrucksvolle Roben. Man will ja wenigstens heilig scheinen.
Der heilige Schein der Kirche und (profaner) das Ansehen der Justiz ist den jeweiligen Institutionen vielfach weit, weit wichtiger als das “Heilige” bzw. das Recht.
Um den falschen Schein und das überhöhte Ansehen zu wahren, ist den Institutionen und ihren Funktionsträger oft nahezu alles recht.
Was die Mechanismen der Leugnung angeht, erscheint explemparisch, was nun in Irland enthüllt wurde.
Zahllosen Menschen, denen tagtäglich in Verwaltungs- und anderen Verfahren von oft notorischen Rechtsbeugern und Rechtsverdrehern ihr Recht geraubt wird, dürfte also vertraut klingen, dass und wie Täter protegiert wurden – während Opfer und Zeugen von Übergriffen als Lügner oder Phantasten diffamiert wurden.

Nachfolgend Auszüge aus einem aktuellen Bericht auf spiegel-online:

>Die katholische Kirche in Irland hat nach einem Regierungsbericht jahrzehtelang den sexuellen Missbrauch von Hunderten Kindern durch Geistliche verschleiert. Die Kirchenleitung habe den Ruf der Institution über das Kindswohl gestellt.<

>Die katholische Kirche in Irland vertuschte jahrzehntelang Kindesmissbrauchsvorwürfe gegen Priester. Zu diesem Ergebnis kommt der Untersuchungsbericht einer Regierungskommission, der am Donnerstag in Dublin veröffentlicht wurde.

Vier frühere Erzbischöfe von Dublin schützten demnach routinemäßig katholische Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hatten. Die irische Regierung entschuldigte sich bei den Opfern.<

>In dem in dreijähriger Arbeit zusammengestellten Bericht geht es konkret um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch Hunderter Kinder in Dublin, der größten Erzdiözese des Landes. Die Kommission um die Juristin Yvonne Murphy förderte unter anderem zutage, dass die vier früheren Erzbischöfe mindestens bis in die neunziger Jahre Priester schützten und diese nicht der Polizei meldeten.<

>In dem Bericht heißt es, der Erzdiözese sei es beim Umgang mit den Fällen um Geheimhaltung gegangen und darum, einen Skandal zu verhindern und den Ruf der Kirche zu schützen.
“Alle anderen Erwägungen, darunter das Wohl von Kindern und Gerechtigkeit für Opfer, wurden diesen Prioritäten untergeordnet.” Wenn sich Kinder beklagten, hätten Kirchenvertreter die Taten oft geleugnet und vertuscht. “Verdächtigungen wurde nur selten nachgegangen”, heißt es.<

>Auch der Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin, entschuldigte sich bei den Opfern. “Ich biete jedem einzelnen Überlebenden meine Entschuldigung, mein Bedauern und meine Scham an”, sagte er. Martin hatte bereits im April gewarnt, dass die Erkenntnisse “alle Welt schockieren” könnten. Es handelte sich um die erste derartige staatliche Untersuchung in Kirchenangelegenheiten.< [Hervorhebungen von uns]

Das eingebettete You-Tube-Video zeigt Hans Spiegl, der im österreichischen Bischofshofen als evangelischer (!) Pfarrer wirkt.
Ob er auch gegen eigene Vorgesetzte sein Wort erheben würde?
Unter pfarrer.herzblut.fm führt Spiegl das “Tagebuch eines Pfarrers”, eine Mischung aus Blog und Podcast.

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“Der Freund der alten Dame” – Karin Wolski und Michael Wolski werden Stars im STERN

19.11.09 (Allgemein)

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Sucht man bei Google nach ‘Wolski‘, nennt die Suchmaschine aktuell 1 340 000 Treffer.
An erster Stelle steht ein Artikel der ‘Odenwald-Geschichten”, sogar noch vor Artikeln der FAZ, der Frankfurter Rundschau, des Darmstädter Echos und der BILD-Zeitung.

Die hessische Verfassungsrichterin Karin Wolski dürfte darüber nicht glücklich sein. Die Überschrift unseres Artikels bringt eine Affäre, in die ihr Ehemann Michael Wolski und sie selbst verstrickt sind, auf den pikanten Punkt: “Rechtsanwalt Michael Wolski, der dabei u.a. nackt zu sehen war …”
Wer über diese Affäre mehr erfahren will, sollte nicht nur unsere Artikel lesen, sondern auch die aktuelle Ausgabe des STERN. Natürlich geht es darin auch um den derzeit gegen Wolski laufenden Prozess vor dem Landgericht Darmstadt.
Angeklagt ist (nur) der Rechtsanwalt und das (nur) wegen Steuerhinterziehung. Entblößt wird dabei freilich das Juristenpaar als Ganzes und seine feine christlich-demokratische Moral.
Wir haben Dieter Wedel schon mehrfach angefleht: Wann endlich verfilmt er diesen Stoff?!

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Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt: Tatverdächtiger eines Mordversuchs bleibt auf freiem Fuß – mit Dienstwaffe?

24.10.09 (Unbestimmt)

Im Kriminalfall Harry Wörz steht seit 12 Jahren alles mögliche auf dem Kopf, das Recht und die Rechtssicherheit sowieso.
Nun ist – endlich – ein über Jahre hinweg zu Unrecht verfolgter Mann rehabilitiert.
Ein monatelang akribisch geführter Prozess zeigt, dass ein anderer mit hoher Wahrscheinlichkeit jener Gewaltverbrecher ist, der im April 1997 das Leben einer jungen Frau grausam und unwiederbringlich zerstörte.
Es ist ein überaus fundierter Verdacht, ausgesprochen von einem Richter mit größter Faktenkenntnis am Ende eines Prozesses.
Er stützt sich auf Zeugenaussagen, auch auf die Aussagen des Verdächtigen selbst und seiner Ehefrau.

Michael Reissenberger, Rechtsredakteur beim SWR, schreibt:

>Aus dem klaren Freispruch für Harry Wörz ist unter der Hand eine Anklage gegen einen anderen Verdächtigen geworden.
Und man kann sicher sein, dass kein baden-württembergischer Richter leichtfertig seine Berufskollegen in der Staatsanwaltschaft oder einen Staatsdiener in Polizeiuniform bezichtigt.

Doch diese Mannheimer Richter [Anm.: Rolf Glenz und Petra Beck] haben im nunmehr dritten Durchgang so präzis wie nie zuvor das Geschehen in der Nacht vom 29. April 1997 im baden-württembergischen Städtchen Birkenfeld untersucht. [...]
Die Mannheimer Richter haben während des Prozesses neue, geradezu alarmierende Versäumnisse aufgedeckt, die ihnen die Gewissheit verschaffte, hier ist ein Schutzschirm für einen Mann aufgespannt worden, der sonst nach allen Regeln der staatsanwaltschaftlichen Kunst auf der Anklagebank gelandet wäre.<

Wann sonst geschieht es eigentlich in der BRD, dass ein derart fundiert Verdächtigter eines schweren Gewaltverbrechens auf freiem Fuß bleibt und nicht in U-Haft genommen wird?
Dass er ausgerechnet bei der Polizei weiterhin seinen Dienst versehen kann, wenn auch “nur” noch im Innendienst?!
Hat man ihm seine Dienstwaffe belassen? Auf jeden Fall lässt man einem Verdächtigen wissentlich die Möglichkeit zur Flucht, zur Verdunkelung, zur Bedrohung von Zeugen.
Man nimmt wissentlich auch in Kauf, dass er in einer Kurzschlussreaktion, die psychologisch nicht verwundern würde, sich selbst oder andere in Gefahr bringt.
Es ist bekannt und erwiesen, dass der verdächtige Polizeikommissar impulsiv und aggressiv agieren kann. Es heißt, er habe schon einmal die Tür zum Zimmer seines Kindes eingetreten.

Über die Voraussetzungen einer Untersuchungshaft liest man in der Wikipedia:

>Gegenüber dem Beschuldigten muss zunächst dringender Tatverdacht vorliegen. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.

Zweite Voraussetzung ist ein Haftgrund, der bei einer Vorführung durch den Richter (Ermittlungsrichter) anhand “bestimmter Tatsachen” (§ 112 Abs. 2 StPO) geprüft wird.
Häufigster angenommener Haftgrund ist dabei die Fluchtgefahr.
Es ist nicht notwendig, dass der Beschuldigte sich bereits versteckt hält oder flüchtig ist, auch wenn die mögliche Strafe bereits einen Anreiz für die Flucht gibt und keine familiären oder persönlichen Bindungen existieren, kann von einer Fluchtgefahr gesprochen werden.
Einen nicht vorhandenen festen Wohnsitz als Fluchtgrund anzugeben ist unstatthaft, da es sich um eine formelhafte Wendung handelt. Die Haftgründe sind stattdessen ausführlich zu begründen.
Gleichwohl kommt es in der Praxis zu teilweise gravierenden Benachteiligungen von Personen mit nicht festem Wohnsitz, insbesondere Jugendlichen.
Hinter dem Haftgrund der Fluchtgefahr stecken dann oftmals “apokryphe” Haftgründe.
Ein anderer Haftgrund ist die Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte soll davon abgehalten werden, Beweismittel zu vernichten oder zu verändern, aber auch Zeugen zu beeinflussen. Sind Beweise bereits ausreichend gesichert und die Zeugen richterlich vernommen, besteht keine Verdunkelungsgefahr. Die Verdunkelungshandlung muss sich auch gerade auf die Tat/en beziehen, die im Haftbefehl aufgeführt ist/sind.

Im Bereich der Schwerkriminalität (u.a. Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag) gelten geringere Anforderungen bezüglich der Darlegung eines Haftgrundes.<

Sind es ebenfalls “apokryphe” Gründe, die Thomas H. das Privileg einer Verschonung von U-Haft verschaffen?

Im Forum der Website harrywoerz.de kündigt ein Teilnehmer an, Strafanzeige u.a. gegen den Sitzungsstaatsanwalt Philipp Zinkgräf zu stellen:

>Es ist Sache der Staatsanwaltschaft gegen Thomas H. nunmehr ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und ihn gegebenenfalls wegen Verkunklungs- und Fluchtgefahr in U-Haft zu verbringen – und zwar SOFORT! Was die Staatsanwaltschaft momentan macht nennt sich: Strafvereitelung im Amt.
Es ist ein absoluter Justizskandal, was hier gerade passiert.
Ich selber werde über‘s Wochenende eine Strafanzeige unter Schilderung des mir in der Urteilsverkündung durch den Richter mitgeteilten Sachverhalts an die Staatsanwaltschaften KA, PF und MA schicken.
Des weiteren werde ich auch Strafanzeige gegen den Sitzungsstaatsanwalt stellen, da nicht unmittelbar nach Bekanntwerden des höchstwahrscheinlichen Täters Thomas H. Ermittlungen eingeleitet wurden und dieser sich immer noch im Polizeidienst befindet. [...]
Weiterhin überlege ich mir auch ein Schreiben an das Justiz- und Innenministerium zu verfassen.< (Hervorhebungen, Kürzungen und Anmerkungen von uns]

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SWR-Kommentar zum Justizskandal um Harry Wörz und einem verschonten ‘Gewaltverbrecher’: “Es klingt ungeheuer …”

23.10.09 (Unbestimmt)

Es ist einem bloßen “Zufall” zu verdanken, dass Harry Wörz nun doch noch freigesprochen wurde und nicht volle 11 Jahre für ein Verbrechen absitzen musste, das nicht er begangen hatte, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Polizist.
Darauf weist Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin des SPIEGEL, in einem Interview mit dem SWR hin.
Dass das skandalöse Urteil fast 12 Jahre später gekippt wurde, beweist also mitnichten, dass die deutsche Justiz letzten und guten Endes funktioniert. Das Gegenteil ist bewiesen.
Friedrichsen sagt wortwörtlich, die von der Staatsanwaltschaft damals verfasste Anklageschrift sei “das Papier nicht wert gewesen, auf dem es geschrieben war“.
Dennoch war Wörz vom Landgericht Karlsruhe verurteilt worden, das Urteil verantwortete der Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe Heinz Hoefer.
Es waren keine subalternen Amtsrichter, die pfuschten, die das Recht verdrehten.
Das skandalöse Urteil, basierend auf einer skandalösen Anklageschrift und skandalösen Ermittlungen wurde von den höchsten deutschen Richtern abgenickt.
Der Bundesgerichtshof verwarf am 11. August 1998 die Revision, vorgebracht von erfahrenen, guten Anwälten, und machte das skandalöse Urteil rechtskräftig. Ein derart eingemeißeltes Urteil noch revidieren zu können ist nahezu unmöglich.
Gegen den unschuldig einsitzenden Wörz war später eine Schadensersatzklage nachgeschoben worden, erst das damit eingeleitetes Zivilverfahren brachte die Wende. Ein Zivilrichter erkannte, dass das Urteil der Strafrichter so wenig das Papier wert war, auf dem es geschrieben war, wie zuvor schon die Anklageschrift nichts getaugt hatte.
Was sagt dies über den BGH bzw. die Revisioninstanz aus?

Michael Reissenberger vom Südwestdeutschen Rundfunk schreibt nun in einem höchst lesenswerten Kommentar: “Aufgedeckte Versäumnisse sind alarmierend
Das ist durchaus richtig, aufgedeckt wurden die “Versäumnisse” im Fall Wörz aber nicht erst in den letzten Monaten.
Wer wissen wollte, was in diesem Fall von Polizei- und Justizbehörden getrieben (bzw. “versäumt”) wurde, konnte das schon viele Jahre zuvor nachlesen – auf www.harrywoerz.de

Nun noch der lange Rest von Reissensbergers (mutigem!) Kommentar. Einiges heben wir noch hervor:

>Es klingt ungeheuer:

In den Reihen der Polizei tut bis heute wahrscheinlich ein Gewaltverbrecher Dienst. Wir kennen seinen Namen und seinen Dienstrang. Kein Staatsanwalt interessiert sich für ihn, die Vorgesetzten decken den Mann, Beweismittel sind aus Polizeiakten verschwunden. Statt seiner saß der simple Bürger Harry Wörz jahrelang unschuldig hinter Gittern.

Diese ungeheuerliche Aussage treffen heute die Mannheimer Strafrichter.

Aus dem klaren Freispruch für Harry Wörz ist unter der Hand eine Anklage gegen einen anderen Verdächtigen geworden. Und man kann sicher sein, dass kein baden-württembergischer Richter leichtfertig seine Berufskollegen in der Staatsanwaltschaft oder einen Staatsdiener in Polizeiuniform bezichtigt.

Doch diese Mannheimer Richter haben im nunmehr dritten Durchgang so präzis wie nie zuvor das Geschehen in der Nacht vom 29. April 1997 im baden-württembergischen Städtchen Birkenfeld untersucht.
Sie sind dabei auf kaum glaubliche Ermittlungspannen und -fehler der Polizei gestoßen.
Täppisch wurden Spuren zertrampelt. All zu früh schoss man sich auf Harry Wörz ein, verschonte geradezu auffällig den aktuellen Liebhaber, ebenfalls ein Mitglied der Polizei.
Dieser verdächtige Polizist durfte die Stunden nach der Entdeckung der Tat ungestört im eigenen Haus verbringen.
Ein bis heute geheimnisvoller Anruf aus der Karlsruher Polizeidirektion stoppte die Ermittlungen gegen ihn, obwohl er mit dem Opfer der Gewalttat eine dramatische Liebesaffäre hatte, hin- und hergerissen war zwischen ihr und seiner Ehefrau.

Die Mannheimer Richter haben während des Prozesses neue, geradezu alarmierende Versäumnisse aufgedeckt, die ihnen die Gewissheit verschaffte, hier ist ein Schutzschirm für einen Mann aufgespannt worden, der sonst nach allen Regeln der staatsanwaltschaftlichen Kunst auf der Anklagebank gelandet wäre.
Und so drängte es sie heute – vielleicht als eine Art Wiedergutmachung für den freigesprochenen Wörz – die Wahrheit zu verkünden wie sie sich ihnen im Prozess präsentiert hat.

Doch man muss dazu auch sagen, dass es nicht unbedingt das Geschäft des Richters ist, an die Stelle des weitgehend ausgeräumten Verdachts einen anderen Verdacht zu setzen. Bloß weil man es dem betreffenden Polizisten und Ex-Liebhaber zutraut, ist er noch lange nicht der Tat überführt. Aber die Staatsanwaltschaft ist jetzt aufgerufen, endlich nach zwölf Jahren Verzögerung diesen ungeheuren Verdacht lückenlos zu klären.<

Nun zur Erinnerung, wie Dr. Christoph Reichert, der Leiter der Staatsanwaltschaft Pforzheim, den Freispruch für Harry Wörz laut Südwest Presse kommentiert haben soll:

>Nur weil das Landgericht Mannheim jetzt Harry Wörz freigesprochen hat, ist dies noch kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war.<

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Der Fall Harry Wörz: Wird nun endlich gegen kriminelle Polizisten (und Staatsanwälte) ermittelt?

23.10.09 (Allgemein)

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Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland, wenn nach einem grausamen Verbrechen die “ermittelnden” (Polizei-) Kollegen eines Tatverdächtigen am Tatort schalten und walten können, echte Spuren beseitigen und falsche legen können?
Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland wenn aus diesen Kreisen heraus ein einfacher Mann, der bis dahin ein “sozial völlig angepasstes Leben” führte, zum Tatverdächtigen “gemacht” wird, obwohl von Anfang an kein wirkliches Motiv erkennbar ist?
Was ist faul im Rechtsstaat Deutschland, wenn mit Machenschaften, die aus Behörden heraus betrieben werden, einem kleinen Kind der Vater geraubt wird, nachdem zuvor bereits das Leben der Mutter zerstört worden war?
Was ist faul im Rechtsstaat Deutschland, wenn ein Unschuldiger jahrelang hinter Gittern verschwindet und seine “Strafe” von 11 Jahren nur verkürzen kann, wenn er eine Tat gesteht und bereut, die er nicht begangen hat?
Was ist faul im Rechtsstaat Deutschland, wenn ein offenkundiges, skandalöses Fehlurteil, in dem zumindest gegen den Grundsatz “In dubio pro reo” verstoßen wurde, vom Bundesgerichtshof abgenickt wird?
Was ist faul im Rechtsstaat Deutschland, wenn erst nach ungeheuren Widerständen, nach 12 Jahren, ein Fehlurteil revidiert wird?
All dies ist im Fall Harry Wörz geschehen. Und Wörz hatte noch Glück. Er hatte viele Freunde, die sich für ihn einsetzten, er hatte engagierte, gute Anwälte. Und zuletzt fand er noch Richter, die tatsächlich machten, was jeder Richter machten sollte: einen Fall akribisch und unvoreingenommen zu prüfen. Viele haben dieses Glück nicht. Die Dunkelziffer des amtlich abgehandelten Unrechts ist gewaltig.

BildDer Fall Wörz verdient jede Aufmerksamkeit. Es ist gut, was gestern von Gisela Friedrichsen im Spiegel zu lesen war – auch wenn die Schlagzeile purer Unsinn ist: Es war kein “Triumph des Richters”, sondern des Rechts, das jahrelang mit Füßen getreten wurde.
Der Vorsitzende Richter Rolf Glenz und seine Beisitzerin Petra Beck haben getan, was in einem Gerichtssaal immer getan werden sollte, sie haben ordentlich verhandelt und ein gutes Urteil gesprochen.
Gisela Friedrichsen schreibt dazu: “Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt.” Da muss man ihr zustimmen.
Mutig aber kann man nicht nennen, was sie gestern schrieb. Ihr stehen ein großer Verlag und seine Justiziare zur Seite, sie wird für jede Zeile bezahlt und für jede Stunde, die sie recherchiert.
Die Aufklärung hat in diesem Fall nicht sie oder ihr Magazin besorgt, sondern weit eher jene, die über Jahre hinweg auf der Website harrywoerz.de diesen Justizskandal dokumentierten. Ohne dafür entlohnt zu werden. Sie opferten für ihr Engagement ihre Zeit, ihre Energie und ihr Geld.
Mutig könnte man den Spiegel nur dann nennen, wenn er diesen Fall in seiner kommenden Ausgabe auf die Titelseite bringen würde. Er verdient es nämlich, zeigt er am Beispiel dieses einen Falles doch, wie morsch eine tragende Säule dieses Staates in Wirklichkeit ist.
Man muss fragen, warum beispielsweise der Bundesgerichtshof am 11. August 1998 die Revision des zuvor ergangenen Fehlurteils gegen Wörz als angeblich “unbegründet” verwarf! Alle Fakten, die im letzten (korrekt geführten) Prozess bekannt waren, waren auch damals schon bekannt.
Keiner, der hier das Recht beugte oder nur verdrehte, keiner der pfuschte, muss irgendwelche Konsequenzen fürchten.
Das einzige, was die Pfuscher fürchten müssen, ist, dass ihr Name öffentlich mit ihrem Pfusch in Verbindung gebracht wird.
Und das sollte getan werden. Genauso selbstverständlich, wie das Fehlverhalten von Politikern öffentlich benannt wird.

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Ein Name wurde heute übrigens genannt: Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Reichert. Der Mann ist seit Februar Leiter der Staatsanwaltschaft Pforzheim.
Er wird in der aktuellen Ausgabe der Südwest Presse so zitiert:

Nur weil das Landgericht Mannheim jetzt Harry Wörz freigesprochen hat, ist dies noch kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war.”

Trauen Sie Ihren Augen nicht? Da gab es nun nach 12 Jahren, nach dutzenden Prozesstagen einen “Freispruch erster Klasse” für Wörz und der Leiter einer Staatsanwaltschaft behauptet allen Ernstes, auch dies sei “kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war.”
Wenn Reichert hier korrekt zitiert wurde, wenn es wirklich der O-Ton des Oberstaatsanwaltes war, dann wäre dies nicht nur ein “Hinweis”, sondern ein Beweis dafür, wie sehr einer das Recht und die Realität verachtet, der gerade die Karriertreppe nach oben erklomm. Bild

Es gibt ein Bild von Reichert, es zeigt ihn neben Landesjustizminister Ulrich Goll und neben seinem Vorgänger Hans-Werner Schwierk. Man sollte sich das Bild genau ansehen. So sehen Personen aus, die es in der Justiz nach oben bringen. Sie haben meist gut lachen.
Im zugehörigen Artikel erfährt man, dass der scheidende Oberstaatsanwalt Schwierk zum “Ehrenkommissar der Polizei” Pforzheim ernannt wurde, dass er >vom Polizeichef “geadelt”< wurde.

Und nun lese man noch einmal den kompletten Absatz in der heutigen Südwest Umschau:

>Nach Auffassung der Strafkammer sorgt in Pforzheim ein Polizist weiter für Recht und Ordnung, der im Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben. Für Ermittlungen oder eine Suspendierung gebe es derzeit keinen Anlass, erklärte Staatsanwalt Christoph Reichert. “Nur weil das Landgericht Mannheim jetzt Harry Wörz freigesprochen hat, ist dies noch kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war”, sagte Reichert der SÜDWEST PRESSE.<

Wir haben in dem Zitat zwei Sätze herausgehoben. Eigentlich ist es nicht notwendig, denn all das spricht für sich.

Abschließend zitieren wir noch einige weitere Passagen aus dem Artikel von Gisela Friedrichsen:

>Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim. Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu groß:
das fehlende Motiv, die überaus dürftige Spurenlage, die haarsträubenden Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.

Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei.
Man wollte in Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von Wörz’ Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein Ende zu nehmen.<

>Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen -
für die Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag – für die Staatsanwaltschaft blieb Wörz der Täter. Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt – für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter.<

>Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.<

>Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben,
verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die “wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt”, so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle
von Wörz entlastenden Zeugen in versteckten Aktenordnern “versenkte”, wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die “lügt, betrügt, stiehlt und trickst”?<

>War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten, unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts gegen ihn sprach? Dummheit war es eher nicht und auch nicht Zufall, denn an so viel Dummheit und Zufall mag man nicht glauben. Vielleicht hatte damals so mancher Ermittler vor allem Andreas Liebhaber im Verdacht – und wollte nicht derjenige sein, der den Kollegen ans Messer liefert.<

Es ist zu hoffen, dass das von Jörg Kunkel und Thomas Schuhbauer verfasste Buch “Justizirrtum! Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile“ neu aufgelegt wird.

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Schon in der ersten, 5 Jahre zurückliegenden Ausgabe wurde der Fall ‘Harry Wörz’ thematisiert (“Stumme Zeugen”).
Der eingeblendete Textauszug stammt aus diesem Buch. Die Namen der Beteiligten wurden darin geändert.
Der Auszug nennt nur einige der offen Fragen, die sich vor allem an den heute (und in Wirklichkeit schon damals) hauptverdächtigen Polizeikommissar Thomas H. richten.
All dies fand nun Niederschlag in dem vom Richter Rolf Glenz verkündeten Urteil.

Dazu noch ein ddp-Artikel:

>Aus Sicht des Landgerichts stand der Polizeibeamte jedoch in einem «klassischen Konflikt» zwischen der damals 26 Jahre alten Kollegin und seiner Ehefrau. Die Ehefrau habe ihm ein konkretes Ultimatum gestellt, gleichzeitig habe sich die Polizistin zunehmend abgewendet, da er keine klare Entscheidung treffen konnte oder wollte. Nachweislich habe sie ihren damaligen Geliebten als «Schwein» bezeichnet. Laut Landgericht soll sich der Beamte auch schon früher als gewalttätig gezeigt haben. So habe er seiner Frau bei einer Gelegenheit eine Ohrfeige gegeben, ein anderes Mal habe er vor seinen Kindern eine Zimmertür eingetreten.<

Offen ist jetzt also, was die Rechtsverkehrer der Staatsanwaltschaft Pforzheim im Hinblick auf den als Verbrecher verdächtigen Polizeibeamten unternehmen werden. Wird oder will auch Christoph Reichert als neuer Leiter der Staatsanwaltschaft eines Tages vom Polizeichef zum “Ehrenkommissar” ernannt bzw. geadelt werden?

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